Zitat Zitat von Hilke Beitrag anzeigen
Guten Morgen,

kann mir Jemand sagen wie es mit der Gewährleistung nach neuem Recht bei papierlosen Hunden ist ?
Kann der "Züchter" auch in die Pflicht genommen werden?
Oder kann man nicht beweisen bei ihm einen Hund gekauft zu haben ?

LG
Gerda
hallo gerda,
"papierlos" bedeutet in dem fall ja nur "ohne ahnentafel". alles andere regelt sich doch über den "kaufvertrag". wer auf diesen auch noch verzichtet, dem ist dann eh nicht mehr zu helfen ....