Zitat Zitat von Shiva Beitrag anzeigen
Uli, darum schrieb ich ja "grundsätzlich". Denn grundsätzlich bedeutet "mit Ausnahmen"!

Dann stimmen wir ja überein.

Abe rum auf das Zitat nochmals einzugehen:

Quelle Wikipedia
"
Ein Grundsatz ist eine Erkenntnis, Aussage oder Regel, welche die Basis für nachfolgende Überlegungen, Aussagen oder Tätigkeiten bildet.
Grundsätze und Systeme von Grundsätzen sind im Regelfall

  • allgemein anerkannt und verpflichtend,
  • klar formulierbar,
  • nicht weiter reduzierbar,
  • konsistent und einleuchtend,
  • Hilfsmittel zur Gliederung komplexer Vorgänge oder komplexer Argumentation.

Anders als im Privatbereich werden im Juristendeutsch die Wörter „Grundsatz“ und „grundsätzlich“ jedoch relativierend verwendet - als übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgewichen werden kann.
"


Also, wenn überhaupt dann eher grunsätzlich NEIN. Die Ausnahmen sind dann die bei denen es doch geht sie als Reitbegleithund zu führen...