Also im Düsseldorfer PDF-formular gibt es den Hinweis auch
Zusatz
Die Haltung von Hunden, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm oder ein Körpergewicht von mindestens
20 kg erreichen, sowie von Hunden, die unter § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz (LHundG NRW)
fallen, ist zusätzlich gemäß § 11 LHundG NRW der Ordnungsbehörde (hier: Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf) anzuzeigen.
Fragen zum Landeshundegesetz richten Sie bitte an das Ordnungsamt unter Telefon


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