Stadt Damme Niedersachsen
a) für den ersten Hund 36,00 €
b) für den zweiten Hund 54,00 €
c) für jeden weiteren Hund 72,00 €
d) für einen gefährlichen Hund 600,00 €
Auszug aus der Hundesteuersatzund der Stadt Damme
Gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1 Buchstabe d sind solche Hunde, bei denen nach ihrer
besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung
von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.
Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der
Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere
gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder
Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3
Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat.
Alles nach zu lesen auch unter :
http://www.damme.de/templates/images/documents/6.pdf
Lieben Gruß
Kathrin & Bandit


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