Damit ist es als nicht gewerblich eingestuft und
Du machst über Deinen Ansatz steuerlich alles korrekt.
EDIT: Diese Ausübung der (Hobby)Zucht ist wahrscheinlich das Idealbild,
welche hier alle befürworten würden.
Aber, was passiert, wenn der verantwortliche Finanzbeamte in nicht jährlich folgenden Würfen dennoch eine Nachhaltigkeit und Gewerblichkeit ansetzt? Also als Handel einstuft!
Oder ein Hobbyzüchter doch jedes Jahr einen Wurf hat?
Oder zwei Würfe?
Oder zwei Rassen mit jeweils zwei Würfen pro Jahr?
Oder ...
Will sagen, die Abgrenzung zwischen Erwünschtem und Unerwünschten ist bzw. wird willkürlich sein.
Sehr schwieriges Thema.
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