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Thema: Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Jajosel
    Gast

    Frage Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?

    Eine Frage an die Insider und die, die sich im Vereinsrecht auskennen:

    Ein Kennel ist überzeugt, dass die Nachfahren ihrer Zuchttiere (insbesondere die Hündinnen, natürlich) für das künftige Zuchtgeschehen innerhalb einer Rasse so unverzichtbar sind, dass sie sich die "züchterische Verfügbarkeit" der betroffenen Tiere mit einem "Mitbesitz" Modell sichern wollen.

    Dies bedeutet letztendlich, dass eine verkaufte Hündin für mind. 9 Wochen nach dem erfolgreichen Deckakt in die Obhut des Züchters zurückkehrt.

    Wie sind diesbezüglich die Regularien des VDH?

    Wie grenzt er das Mitbesitz Modell ab von der Mietzucht?

  2. #2
    Jajosel
    Gast

    Standard AW: Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?

    Aus irgendwelchen Gründen scheint dieses Thema hier nicht das "Richtige" zu sein.
    Oder aber, die, die es wissen (müssten) möchten sich in diesem Rahmen nicht äussern.
    Schade, ich hatte mir mehr erhofft...

    Ich danke für die das Thema betreffenden Mails!

  3. #3
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von pete23021972
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    Standard AW: Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?

    ......verstehe ich das richtig? Mein Mädchen für mehrere Wochen woanders? Schwangerschaft......woanders?
    cira und balou, es mag der tag kommen, an dem mir euer name keine tränen in die augen treibt. ich hoffe, er kommt nie.
    Duncan mein Freund, es war zu früh, viel zu früh. Du fehlst. Alina, ich vermisse Dich!

  4. #4
    Jajosel
    Gast

    Standard AW: Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?

    Zitat Zitat von pete23021972 Beitrag anzeigen
    ......verstehe ich das richtig? Mein Mädchen für mehrere Wochen woanders? Schwangerschaft......woanders?
    Ja, sofern du dich auf dieses Modell einlässt.
    Hier als Beispiel dieser Link.

    CastellumCollisDalMaNi - Ein Dalmatiner im Mitbesitz

    Dies ist ein Beispiel, das einfach mal so per Google aus dem Netz gefischt wurde.
    Es handelt sich nicht um den Kennel, aus dem Enya stammt, obwohl ich durch denselben auf dieses Thema stieß.

    Ich weiß jetzt nicht, inwieweit andere Hunderassen von diesem Modell betroffen sind, es dürften nach meiner kurzen Recherche schon einige sein. Der Züchterehrgeiz halt... oder auch Profaneres.

    Ich persönlich würde mich auf so eine Vereinbarung nie im Leben einlassen. Doch das wird wohl auch anders gesehen.

    Nicht uninteressant übrigens, welch Potential sich aus derartigen Vereinbarung für die Justiz ergibt.

  5. #5
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von pete23021972
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    Standard AW: Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?

    Zitat Zitat von Jajosel Beitrag anzeigen
    Ja, sofern du dich auf dieses Modell einlässt.
    Hier als Beispiel dieser Link.
    ......


    ......never.
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    cira und balou, es mag der tag kommen, an dem mir euer name keine tränen in die augen treibt. ich hoffe, er kommt nie.
    Duncan mein Freund, es war zu früh, viel zu früh. Du fehlst. Alina, ich vermisse Dich!

  6. #6
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Balou
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    Standard AW: Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?

    Ich finde es auch sehr fragwürdig irgendwelche Superrüden durch die Weltgeschichte zu fliegen, und sie dann irgendwo zu "stationieren" für ein paar Saisons. Genauso wenig würde ich meine Hündin zum werfen zurückbringen.
    Aber das ist wohl Ansichtssache - meins wär das nicht.
    Jajosel and Marion18 like this.
    Viele Grüße von Berit mit Gunvald RRxLR und Edda BM und unvergessen Frieda, Ambar und Balou

  7. #7
    Schnurzelpurpserin Avatar von dissens
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    Standard AW: Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?

    Ein Grund, der sich mir aufdrängt: Um die Zukunft des Hundes zu sichern für den Fall, dass einem selbst was passiert. Ein Hund, der im Mitbesitz von jemand anderem ist ... fällt der nicht raus aus dem Erbe?
    Ignorance is not a virtue! (Barack Hussein Obama II)

  8. #8
    Jajosel
    Gast

    Standard AW: Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?

    Zitat Zitat von dissens Beitrag anzeigen
    Ein Grund, der sich mir aufdrängt: Um die Zukunft des Hundes zu sichern für den Fall, dass einem selbst was passiert. Ein Hund, der im Mitbesitz von jemand anderem ist ... fällt der nicht raus aus dem Erbe?
    Ich habe es schon immer geahnt, Tina....du bist ein gnadenloser Realist!

    Auf diese Idee bin ich ja gar nicht gekommen (ob das was mit Verdrängung zu tun hat?)

    Aber ja, wäre 'ne schöne Idee - wenn nur nicht als Begründung für das Mitbesitz-Modell von den Züchtern angegeben würde, dass man all die vielversprechenden Nachkommen des Kennels ja nun beim besten Willen nicht selbst halten könnte, bis zu einem evtl. Zuchteinsatz, und darüber hinaus die Hündinnen, die zur Zucht nicht mehr verwendet werden, als "Pensionshunde" in andere Hände gegeben worden wären.

    Also... diese hehre Absicht unterstelle ich eher nicht....

  9. #9
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Trollmama
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    Standard AW: Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?

    Zitat Zitat von dissens Beitrag anzeigen
    Ein Grund, der sich mir aufdrängt: Um die Zukunft des Hundes zu sichern für den Fall, dass einem selbst was passiert. Ein Hund, der im Mitbesitz von jemand anderem ist ... fällt der nicht raus aus dem Erbe?
    Okay, das schmeiße ich mal den 'Klußscheißmodus' an (sofern ich Unrecht habe, bitte berichtigen):

    Es gibt einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer. Eigentümer ist derjenige, dem der Hund lt. Vertrag gehört. Besitzer ist derjenige, bei dem der Hund gerade ist.

    Beispiel: Meine Hunde sind mein Eigentum (ich bin eingetragen). Solange ich sie an der Leine habe, bin ich auch Besitzer. Geht mein Mann mit den Hunden spazieren, bin ich immer noch Eigentümer, mein Mann ist dann aber der Besitzer.

    Wie es sich beim Tod von 2 Eigentümern verhält, könnte ich mir so vorstellen (ohne Gewähr):

    Ist ein Hund auf 2 Eigentümer eingetragen und einer davon verstirbt, so fällt eine Hälfte des Hundes in die Erbmasse. Entweder kann der hälftige Eigentümer die Erben dann auszahlen, oder die Hälfte wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unter den Erben aufgeteilt.
    Für die Welt bist Du irgendjemand.
    Aber für irgendjemand bist Du die ganze Welt!

  10. #10
    Registrierte Benutzer - unmoderiert
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    69

    Standard AW: Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?

    Hallo,

    die Mietzucht ist verboten, aber der Mitbesitz oft genug anzutreffen, besonders bei Rüden. Das macht die Sache nicht besser.
    Es gibt aber auch Züchter, habe ich öfter bei Labradoren erlebt, die zwei Hündinen behalten und die "schlechtere" nach einem Jahr verkaufen. Auch nicht besser!!
    Mitbesitz käme für mich nie in Frage, wobei ich schon verstehen kann, dass man sich als Züchter wünscht, dass Nachwuchs mit Potential ausgestellt wir und ggf. in die Zucht geht. Mitbesitz sichert dann wohl aber eher ab, wenn die Hündin die behalten wurde, doch noch zuchtausschließende Fehler entwickelt, oder man mehr züchten möchte, als man Hündinnen halten will oder kann.

    Grüße

  11. #11
    Jajosel
    Gast

    Standard AW: Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?

    Zitat Zitat von Trollmama Beitrag anzeigen
    Okay, das schmeiße ich mal den 'Klußscheißmodus' an (sofern ich Unrecht habe, bitte berichtigen):

    Es gibt einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer. Eigentümer ist derjenige, dem der Hund lt. Vertrag gehört. Besitzer ist derjenige, bei dem der Hund gerade ist.

    (...)
    Wie es sich beim Tod von 2 Eigentümern verhält, könnte ich mir so vorstellen (ohne Gewähr):

    Ist ein Hund auf 2 Eigentümer eingetragen und einer davon verstirbt, so fällt eine Hälfte des Hundes in die Erbmasse. Entweder kann der hälftige Eigentümer die Erben dann auszahlen, oder die Hälfte wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unter den Erben aufgeteilt.
    Ach, du meine Güte, das wäre dann ja ganz schlimm.

    Ich habe mich jetzt mal schlau gemacht über das, was der VDH zu diesem Thema in seinem Regelwerk hat:

    VDH Zuchtordnung:

    §7 Absatz 3.

    Die Voraussetzungen für das Mieten einer Hündin zu Zuchtzwecken regelt der Rassehunde Zuchtverein.


    Demzufolge mischt der VDH sich in diesem Punkt nicht in die Interna der Rassehunde Vereine ein und sagt dazu...

    ...nichts.

    PS: also auch kein Verbot der Mietzucht, Max100
    Geändert von Jajosel (20.03.2017 um 21:45 Uhr) Grund: PS

  12. #12
    Hibbelhundehalter *gg* Avatar von spechti
    Registriert seit
    05.04.2008
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    16.600

    Standard AW: Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?

    Off-Topic:

    Ist ganz sicher alles nur zum Wohle der jeweiligen Rasse.
    Um Geld geht es bei sowas sicher nicht.
    Never.
    Und es gibt noch sehr viel gruseligere und für Außenstehende kaum zu erkennende Modelle von "Mietzucht"......Verbote kann man ganz elegant umgehen.
    Geändert von spechti (21.03.2017 um 00:47 Uhr)
    Um sich Feinde zu machen, muss man keinen Krieg erklären. Es reicht, wenn man sagt, was man denkt.

    - Martin Luther King -



  13. #13
    Jajosel
    Gast

    Standard AW: Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?

    Zitat Zitat von spechti Beitrag anzeigen
    Off-Topic:

    Ist ganz sicher alles nur zum Wohle der jeweiligen Rasse.
    Um Geld geht es bei sowas sicher nicht.
    Never.
    Und es gibt noch sehr viel gruseligere und für Außenstehende kaum zu erkennende Modelle von "Mietzucht"......Verbote kann man ganz elegant umgehen.
    Kannst du/willst du deutlicher werden?

  14. #14
    fast nur freundliche Hexe Avatar von Feli
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    Barßel
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    Standard AW: Mitbesitz - Mietzucht... Wo hört das eine auf und das andere beginnt?

    klare Regelung:
    4.1 Eigentum
    Als Züchter eines Hundes gilt der Eigentümer der Hündin zur Zeit ihrer Belegung. Der Eigentümer
    muss gleichzeitig auch der Besitzer sein. Mietzuchtverhältnisse sind nicht zulässig, ebenso
    Zuchtabtretungen.

    Quelle: Zuchtordnung RRCD e.V.
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    Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.

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