Eine Frage an die Insider und die, die sich im Vereinsrecht auskennen:

Ein Kennel ist überzeugt, dass die Nachfahren ihrer Zuchttiere (insbesondere die Hündinnen, natürlich) für das künftige Zuchtgeschehen innerhalb einer Rasse so unverzichtbar sind, dass sie sich die "züchterische Verfügbarkeit" der betroffenen Tiere mit einem "Mitbesitz" Modell sichern wollen.

Dies bedeutet letztendlich, dass eine verkaufte Hündin für mind. 9 Wochen nach dem erfolgreichen Deckakt in die Obhut des Züchters zurückkehrt.

Wie sind diesbezüglich die Regularien des VDH?

Wie grenzt er das Mitbesitz Modell ab von der Mietzucht?