Düsseldorf, 11.4.2000
Landwirtschaftsministerium verbietet Totschlagfallen im Staatswald

Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat die Jagd mit Totschlagfallen im gesamten landeseigenen Wald mit sofortiger Wirkung verboten.
Das Ministerium zieht damit die Konsequenzen aus einem schweren Jagdunfall in einem privaten Jagdrevier, bei dem im Februar ein Jäger in eine Schlagfalle getreten war, die ein Fallensteller zur Fuchsjagd aufgestellt hatte. Totschlagfallen bestehen aus zwei Metallbügeln, die beim Abziehen des Köders mit großer Kraft zusammenschlagen, um das Tier zu töten.

"Der Unfall zeigt, dass Schlagfallen auch für erholungsuchende Bürgerinnen und Bürger eine Gefahr darstellen können. Gerade spielende Kinder halten sich nicht an Absperrungen und lesen auch keine Verbotsschilder. Im besonders dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen wollen wir deshalb jedes Risiko ausschließen", erklärte Umweltministerin Bärbel Höhn.

Auch in privaten Jagdrevieren sollten Totschlagfallen künftig nicht mehr aufgestellt werden. Das Landwirtschaftsministerium beabsichtigt, die Fangjagdverordnung entsprechend zu ändern.

Umweltministerin Bärbel Höhn wies darauf hin, dass auch Fallen zum lebenden Fang von Tieren im Staatswald nur noch mit Genehmigung des Forstamtes aufgestellt werden dürfen.