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  1. #1
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    Frage Schlagfallen-Regelung für NRW

    Hallo beieinander,

    folgende Situation. In NRW sind Privatwege zum Spazierengehen frei begehbar auch mit Hund, es sei denn es steht etwas anderes am Weg.

    Wir haben hier einen Privatweg, der in ein Heidegebiet führt und von aller Art Spaziergänger mit und ohne Hund genutzt wird. Immer wieder hört man von Vorfällen mit dem Eigentümer (Sohn eines Försters, selber Jäger).
    Mir ist nun gestern Folgendes dort passiert:
    Ich radle dort lang, mit Hund versteht sich. Da kommt mir im Auto der Eigentümer entgegen und sagt: Ich wollte nur sagen, daß hier überall Schlagfallen aufgestellt sind wegen der Füchse. Auf Wiedersehen und fährt weiter.

    Was mich nun interessiert. Sind diese Schlagfallen tatsächlich erlaubt in NRW? Muss man dann zumindest nicht Schilder aufstellen? Dort gehen schliesslich auch Familien mit kleinen Kindern lang. Wer weiß darüber Näheres?
    Mir kocht mal wieder die Bluttt!!!

    Danke für Info
    Gruss
    Elke

  2. #2
    Isi & Ronja Avatar von Isi und Ronja
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    Hallo Elke,

    meinst Du die Wahner Heide??????

    Da gehe ich nämlich auch immer, habe aber bisher nichts gesehen.

    Liebe Grüße
    Isi mit Ronja & Leonie

  3. #3
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    Reden

    Nee Isi,

    unsere kleine Dingdener Heide, komme aus Bocholt, westliches Münsterland.

    Gruss
    Elke

  4. #4
    fast nur freundliche Hexe Avatar von Feli
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    Düsseldorf, 11.4.2000
    Landwirtschaftsministerium verbietet Totschlagfallen im Staatswald

    Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat die Jagd mit Totschlagfallen im gesamten landeseigenen Wald mit sofortiger Wirkung verboten.
    Das Ministerium zieht damit die Konsequenzen aus einem schweren Jagdunfall in einem privaten Jagdrevier, bei dem im Februar ein Jäger in eine Schlagfalle getreten war, die ein Fallensteller zur Fuchsjagd aufgestellt hatte. Totschlagfallen bestehen aus zwei Metallbügeln, die beim Abziehen des Köders mit großer Kraft zusammenschlagen, um das Tier zu töten.

    "Der Unfall zeigt, dass Schlagfallen auch für erholungsuchende Bürgerinnen und Bürger eine Gefahr darstellen können. Gerade spielende Kinder halten sich nicht an Absperrungen und lesen auch keine Verbotsschilder. Im besonders dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen wollen wir deshalb jedes Risiko ausschließen", erklärte Umweltministerin Bärbel Höhn.

    Auch in privaten Jagdrevieren sollten Totschlagfallen künftig nicht mehr aufgestellt werden. Das Landwirtschaftsministerium beabsichtigt, die Fangjagdverordnung entsprechend zu ändern.

    Umweltministerin Bärbel Höhn wies darauf hin, dass auch Fallen zum lebenden Fang von Tieren im Staatswald nur noch mit Genehmigung des Forstamtes aufgestellt werden dürfen.
    Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.

  5. #5
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    Dank Dir Feli,

    war genau der richtige Ansatz, den ich brauchte. Suche nun, ob diese Geschichte auch auf Privatbesitz übertragen wurde. Scheint aber wohl nicht der Fall sein.

    Schade. Ist für mich unglaublich.

    Liebe Grüsse
    Elke

  6. #6
    fast nur freundliche Hexe Avatar von Feli
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    ich hab mich auch dämlich gesucht. aber anscheinend bleiben sie nur bei solchensinnlosigkeiten wie rasselisten am ball......
    Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.

  7. #7
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    Das einzige, was ich nur gefunden habe ist, daß es zumindest während der Setzzeit des Wildes vom 01.03.- 15.06. verboten ist.
    Es müssen nicht mal Schilder aufgestellt werden!
    Das alles direkt neben einen Wohngebiet, wo Kinder ohne Ende spielen.
    So kann ich zumindest das Ordnungsamt informieren. Dieser Heini greift nur Hundebesitzer an und das nervt micht langsam, weil er immer so oberschlau tut dabei.

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