Vermieter will sie auf einmal nicht mehr? Wielange wohnt sie denn schon da?




Vermieter will sie auf einmal nicht mehr? Wielange wohnt sie denn schon da?
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Seit über 13 Jahren.
Sylvia, Wadenbeißer Einstein und im HerzenJason (03.04.2008 - 17.09.2009)
Viel zu jung musstest du gehen, der Schmerz wird wahrscheinlich nie vergehen
Vielleicht wäre es besser der Bekannten Tipps zu geben, wie sie in der Wohnung bleiben und den Hund behalten kann.
Der Hund wurde, wenn die Zahlen stimmen, angeschaft, nachdem die Wohnung bezogen wurde. Was steht zur Tierhaltung im Mietvertrag oder gibt es eine schriftliche Erlaubnis zur Hundehaltung?
Es wäre einfach zu schade, wenn das Tier sich jetzt nochmal an neue Menschen und eine neue umgebung gewöhnen müsste
LG
Tina
Du wirst immer fehlen. Aros 26.06.2006 - 31.07.2019
Das klingt alles irgendwie merkwürdig. Ist sie Mitglied im Mieterbund oder Rechtsschutzversicherung vorhanden? Könnt ihr sie nicht vor Ort unterstützen? Einen 12,5-jährigen Hund einfach abzugeben, weil der Vermieter sie (ohne Angabe von Gründen?) nicht mehr im Haus haben will - wer macht das denn? Da muss doch mehr dahinterstecken...
Viele Grüße,
Stefanie mit BamBam
He is your friend, your partner, your defender, your dog.
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You owe it to him to be worthy of such devotion.
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Tina, ich scheine auch so eine Ader mit dem unaussprechlichen Wort zu haben.
Grundsätzlich gilt: eine Kündigung durch den Vermieter ist nur in Ausnahmefällen überhaupt möglich.
Nach § 573 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kündigung begründen.
Der Vermieter kann einem vertragstreuen Mieter grundsätzlich nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat (§ 573 Abs. 1 BGB).
Die Kündigung muss die vom Vermieter geltend gemachten Gründe erkennen lassen. § 573 Abs. 2 BGB nennt beispielhaft Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung, z. B. erhebliche Vertragspflichtverletzungen oder „Eigenbedarf“ (d. h. der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder für Familienangehörige).
Darüber hinaus muss er bestimmte Fristen erfüllen.
Bei bis zu 5 Jahren Vertragsdauer beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters 3 Monate.
Nach mehr als fünfjähriger Dauer 6 Monate und nach 8 Jahren Dauer 9 Monate (andere Kündigungsfristen können sich ggf. bei „Altmietverträgen“ ergeben, die vor dem 1. September 2001 geschlossen worden sind).
Eine Kündigung ohne Nennung von Gründen durch den Vermieter ist nur möglich, wenn er im selben Haus wie der Mieter wohnt und es nur zwei Wohnungen in dem Gebäude gibt. In dem Fall verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate. Sie ist also mindestens 6 Monate lang.
Selbst dann, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, ist der Mieter nicht immer zum (sofortigen) Auszug gezwungen. Zu prüfen ist bei einer fristgerechten Kündigung weiterhin, ob der Mieter der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann.
Dies ist nach dem Gesetz der Fall, „wenn die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist“;
Eine Härte liegt nach dem Gesetz auch dann vor, „wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann“ (sog. Sozialklausel des § 574 BGB). Nach der Rechtsprechung kommen als Gründe für den Widerspruch beispielsweise auch in Betracht: schwere Erkrankung, hohes Alter und Gebrechlichkeit. Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden (§ 574b Abs. 1 BGB).




...und was ist mit dem Gewohnheitsrecht? Wenn Hundehalter den Hund schon seit Jahren in der Wohnung hält und es keinen Grund zur Beanstandung gab ( Lärm, Gerüche ) kann nicht so ein einfach gekündigt werden!![]()
Was da genau hinter steckt weiß ich nicht. Sie hat uns und alle anderen in ihrem Umfeld um Hilfe für die Maus gebeten.
Niemand kann sie aufnehmen, da entweder nicht genug Platz oder ein Hund schon vorhanden ist.
Sylvia, Wadenbeißer Einstein und im HerzenJason (03.04.2008 - 17.09.2009)
Viel zu jung musstest du gehen, der Schmerz wird wahrscheinlich nie vergehen



Sorry, aber damit kommt der Vermieter nicht durch !!!
Außer, es gibt sehr triftige Gründe ... entweder für den Hauseigentümer oder der Hundehalterin.
Gesa
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