es ist immer relativ einfach, aussagen aus dem kontext zu reissen und für seine eigene argumentation zu verwenden.

daher für alle den im mitgliedsantrag von karsten monierten passus nochmal im kontext (die reihenfolge entspricht keiner wertung sondern der üblichen formulierung im vereinswesen):

§ 1 Name und Sitz des Vereins; Zweck und Ziele

1. Der Verein trägt den Namen „Rhodesian Ridgeback Care“ und hat seinen Sitz in Kiel. Er führt ein eigenes Logo. Eine Eintragung in das Vereinsregister wird angestrebt.

2. Zweck des Vereins ist die Pflege, Förderung und Verbreitung des Tierschutzgedankens, insbesondere für Hunde der Rasse Rhodesian Ridgeback und deren Mischlinge. Er soll daraufhin wirken, daß Leid und Schäden von den Tieren abgewendet werden und eine artgerechte Verbesserung ihrer Lebenssituation erreicht wird. Alle Aufgaben und Maßnahmen des Vereins sollen im Rahmen des jeweils gültigen Tierschutzgesetzes verfolgt werden.

3. Hauptaufgaben sind:

a. Aufbau eines bundesweiten Netzwerks zur Vermittlung von in Not geratenen Hunden unter Vermeidung von Tierheimaufenthalten

b. Aufklärung über die Hunderasse Rhodesian Ridgeback durch Öffentlichkeitsarbeit, auch gegenüber politischen Entscheidungsträgern und den Umgang mit Hunden dieser Rasse, ihr Wesen und Wohlergehen betreffend

c. Beratung der Mitglieder in Tierschutz- und rassespezifischen Fragen

d. Beratung von Welpeninteressenten, aktive Hilfe bei der Betreuung von Hunden und ihren Haltern in Notlagen

e. Vermittlung zwischen Interessenten an der Hunderasse Rhodesian Ridgeback und Tier-heimen und anderen Tierschutzorganisationen

f. Zusammenarbeit mit den (Ordnungs-) Behörden in Bezug auf den Umgang mit Hunden und ihren Haltern, insbesondere die Rasse Rhodesian Ridgeback betreffend
g. Eintreten für eine akzeptable Lösung auftretender Probleme über den Weg eventuell eines Heimtierzuchtgesetzes, Halterprüfung (in den Kommunen) und andere Maßnahmen

h. Erstellen einer eigenen Website mit integriertem Fachforum

i. Vermittlung und Betreuung von Nothunden, auch grenzüberschreitend.

4. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere auch durch die Zusammenarbeit mit Tierärzten, Tierheimen, deutschen Dachverbänden für das Hundewesen, verantwortungsbewußten Rhodesian-Ridgeback-Züchtern und Zuchtverbänden, deutschen und europäischen Tierschutzorganisationen und entsprechenden anderen Organisationen und Gruppierungen.

@webmaster: da wir alle den kontext der zitierten texte von birthe nicht kennen, bitte ich darum, die hintergründe zu erläutern.

liebe grüsse
bine