Naja es ist juristisch sehr schwierig. Ich kann natürlich das Rückkaufsrecht bei Zuwiderhandlung an eine Konvntionalstrafe knüpfen ABER rechtlich haltbar wäre das nicht, denn ich übereigne ja mit Erhalt des vollen Kaufpreises. Also das Eigentum geht an den Käufer über, lediglich die Ahnentafel bleibt Eigentum des jeweiligen Vereines, wird sozusagen in Verwahrung gegeben. Und mit seinem Eigentum kann in Deutschland jeder verfahren wie er will.
Im Grunde dient der Passus im Kaufvertrag also nur der Erinnerung, welche einfachste Möglichkeit im Notfall der Käufer hat.
Allerdings bei einem guten Kontakt zwischen Züchter und Käufer, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, sich vertrauensvoll an den Züchter zu wenden. Wie peinlich wäre es wohl, wenn ich z.B. de Moni mit Azima zum Enkeltreffen einlade und sie muss rumdrucksen, weil sie Zima nicht mitbringen kann, da sie sie weiterverkauft hat?
Nein es kann jedem passieren, dass er seinen Hund abgeben muss, aus welchem Grund auch immer. Dann suche ich mit Birgit gemeinsam nach einem neuen Platz und nehme den HUnd solange zu mir, bis der gefunden ist. Geld spielt dabei allerdings keine Rolle. Dem einzigen
Enkelhalter, bei dem bisher eine Vermittlung leider notwendig wurde, ging es einzig um einen guten Platz für seinen Liebling und so sollte es
auch sein. Er leidet heute noch unter der Trennung (der Halter nicht der Hund, der hat, dank Birgit s großer Datenbank innerhalb von 2 Stunden ein tolles neues zu Hause gefunden). Aber dennoch haben wir weiter
freundschaftlichen Kontakt warum auch nicht?
Also irgendwas läuft da schief, was auch immer.


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