unseres wissens ist es nur ein "appell an's gute gewissen" des welpenkäufers aber rechtlich nicht durchsetzbar. es seie denn der "vertrag" zwischen beiden parteien wurde notariell beglaubigt und es handelt sich nicht um einen simplen "verkauf" (hund=sache)
user mit umfassenden juristischen kenntnissen bitte an die tastatur um der webmasterei ihr "halbwissen" um die ohren zu hauen![]()


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