Huhu! Schön dass sie gut untergekommen ist!
i. d. R. haben VDH-Züchter eine entsprechende Klausel im Vertrag bezüglich des "Vorkaufsrechtes". Bei Missachtung gibt es auch noch eine Geldstrafe.
Es wäre gut, wenn künftig nochmal so etwas vorkommen sollte:
Bitte die Tierschutzbeauftrage des entsprechenden VDH-Vereines kontaktieren.
Meistens findet sich irgendwie eine Lösung
Nun aber alles Liebe für die Maus!
Esther
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