Guten Morgen Sara,

ist der Vorfall, so wie Du in schilderst, polizeilich aufgenommen worden ? Wurde Akteneinsicht beantragt um so in den Besitz näherer Informationen zu kommen ?

Dass das "Diebstahlfahrzeug" vorne ein deutsches Kennzeichen und hinten ein polnisches hatte vermag ich gar nicht glauben. Lange, sollte diese Angabe tatsächlich zutreffend sein, wurde damit sicher nicht gefahren bevor es aus dem Verkehr gezogen wurde. Also würde ich bei der Zulassungsstelle nachfragen ob dort ein solcher Vorgang bekannt ist und sollte das nichts bringen, würde ich mich an das zuständige Regierungspräsidium für OWi-Verfahren wenden um so in Erfahrung zu bringen, ob dort ein entsprechendes Verfahren, wenn ja, gegen wen ? eingeleitet wurde.


Du hattest im Vorfeld angedeutet, 1.000,00 € Finderlohn zahlen zu wollen. Wie wäre es, wenn Du das Geld in einen seriösen Privatdetektiv stecken würdest ?

Vielleicht geschieht ja das Wunder und Eure Maus komm wohlbehalten zurück.

Barbara