Ja, mich auch. Nachdem ich aufgrund der üblen Nachrede und Panikmache einer einzigen Person, der Zugezogene ein Gräuel sind und der ich mit den 2 RRs nicht in ihr Weltbild passe, wegen nix und wieder nix den Riesenhype mit Anwalt und Sachverständigen hatte, bin ich bisserl vorsichtig geworden. Eine Unterlassungsklage hat es übrigens schnell mal beinander.
Was ich überhaupt nicht verstehe: Wenn sie behördlicherseits aus was für Gründen auch immer bereits eine Leinenauflage hat und dann gegen diese verstößt, ist sie alleine damit greifbar mit Bußgeld und allem Drum und Dran (so die Auflage denn wirklich existiert und kein Gerüchteprodukt ist). Und sie ist unabhängig davon greifbar, ob aktuell etwas passiert ist oder nicht.
LG
Susanne


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