Hallo Alessandra,
schau mal weiter unten bei den Umfragen nach, genau hierzu gab es eine Umfrage.
Da müsstest du schon ziemlich viele Antworten finden.
Viele Grüße
Angela
Hallo Alessandra,
schau mal weiter unten bei den Umfragen nach, genau hierzu gab es eine Umfrage.
Da müsstest du schon ziemlich viele Antworten finden.
Viele Grüße
Angela



Hallo Alessandra,
Rein rechtlich ist es so, dass nach Vorschrift des § 23 der Straßenverkehrsordnung seit dem 01.02.2002 auch Tiere während des Transportes gesichert sein müssen. Bei Verstoß kann von der Auto-Unfallversicherung Schadenersatz verweigert werden und es kann auch ein Bußgeld erhoben werden.
Vom ADAC wurden alle Sicherheitssysteme untersucht und bewertet. Du kannst dies unter folgendem Link nachlesen:Zitat von ADAC motorwelt, Heft 6 - Juni 2004
ADAC Vierbeiner im Auto
Geändert von Aylarho (05.12.2005 um 14:38 Uhr)
LG Hedi und Ayla
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