Der Rüdenbesitzer kann sehr wohl in die Haftung genommen werden, habe gerade heute mit einem Versicherungsfachmann darüber gesprochen. Demnach kann es zu hohen Schadensersatzforderungen kommen, wenn ein Rüde in die Behausung oder Grundstück eines Hündinnenbesitzers eindringt und die Hündin deckt. Allerdings sind es dann die Besitzer wertvoller Zuchthündinnen, die dann Schadensersatz verlangen.
Viel zu wenig Hündinnenbesitzer haben es überhaupt gerafft, daß es nicht nur den Rüden zur Hündin zieht sondern daß diese auch ausbüchst und nach einem Rüden sucht, so kommt es halt immer wieder zu ungewollten Deckakten.
Nach Aussage einer sehr verantwortungsbewußter Tierärzte sollte man nach Möglichkeit die Hündin die Welpen austragen lassen, da die Spritze danach schon erhebliche Schäden anrichten kann und die Hündin danach oft mehrere Tage regelrecht krank ist.

Wenn diese Hündin 4 Wochen zuvor die erste Blutung hatte, ist es eher unwahrscheinlich daß sie schwanger wird, da die sicheren Tage für eine Bedeckung in der Regel zwischen dem 13. und 19. Tag liegen, in diesem Fall aber müsste es ja ungefähr der 28. Tag gewesen sein.

LG

Ulli