huhu !
naja, dann gehts den lieben leuten ja wirklich NUR um den hund. und was macht der züchter wenn ich es dann doch nicht mache OBWOHL ich es unterschrieben habe ?
naja
lg
martina
huhu !
naja, dann gehts den lieben leuten ja wirklich NUR um den hund. und was macht der züchter wenn ich es dann doch nicht mache OBWOHL ich es unterschrieben habe ?
naja
lg
martina
Liebe Martina,
die Frage, was passiert, wenn diese von beiden Seiten vereinbarte Klausel im "Kaufvertrag" nicht eingehalten wird, kann ich nicht beantworten. Vielleicht wird dem "Käufer" der Hund enteignet, vielleicht muss er "nur" eine Strafe zahlen, vielleicht trifft man sich vor'm Schiedsmann oder aber auch vor Gericht...
Verstehen muss und will ich das nicht - Interessieren würd's mich aber trotzdem
LG
Silke mit Bomani
Geändert von Silke+Bo (02.04.2008 um 13:27 Uhr)
"Im Leben geht es nicht darum, gute Karten zu haben, sondern mit gegebenen Karten gut zu spielen!" (Robert Louis Stevenson)
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