Liebe Martina,
die Frage, was passiert, wenn diese von beiden Seiten vereinbarte Klausel im "Kaufvertrag" nicht eingehalten wird, kann ich nicht beantworten. Vielleicht wird dem "Käufer" der Hund enteignet, vielleicht muss er "nur" eine Strafe zahlen, vielleicht trifft man sich vor'm Schiedsmann oder aber auch vor Gericht...
Verstehen muss und will ich das nicht - Interessieren würd's mich aber trotzdem
LG
Silke mit Bomani


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