Hallo,

ich hatte mit meiner Bonny das gleiche Problem!

Prüft genau was Euer Mietvertrag über Tierhalung (Hund) aussagt, denn wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist, gilt das Prinzip der DULDUNG lt einem Urtei des OLG (ich suche mal, ob ich das noch finde).
Bedeutet konkret: Euer Vermieter wusste, dass ihr mit Hund einzieht und hat ihn somit geduldet. Wenn sich jetzt jedoch die anderen Mietparteien beschweren, kann der Vermieter diese Duldung jederzeit widerrufen.
Ich habe damals die anderen Mietpartein alle zusammen zum Kaffee eingeladen (war mit Bonny auch garkein Problem) damit sie sich ein Bild von meinem Hund machen können und ihnen bei dieser Gelegenheit ihr Einverständnis zur Hundehaltung "abgeluchst". Habe ein Schreiben aufgesetzt, dass keine Einwände gegen die Haltung von Bonny bestehen.
Es hat geklappt, obwohl ich auch eine mehr als skeptische Partei dabei hatte.
Wenn ihr es nicht irgendwie schafft eine Einverständnis der anderen Mieter zu bekommen, habt ihr das Recht leider nie auf Eurer Seite und könnt jederzeit "Opfer" werden.
Ich such jetzt das Urteil und werde das dann mal ergänzen.

Drück euch die Daumen.
Katja & Balou