Hallo!
Auch wenn ihr eine "Ausnahmegenehmigung" zur Hundehaltung habt, ist diese unter Vorbehalt zu betrachten.
Man darf heutzutage Hundehaltung in Wohnungen nicht mehr generell im Mietvertrag verbieten (in Sondervereinbarungen ist dies immer noch möglich), jedoch jederzeit die Genehmigung widerrufen, sollten sich die Nachbarn beschweren, weil sie sich gestört fühlen.
An eurer Stelle würde ich mich mit allen Nachbarn noch einmal in Ruhe zusammen setzen und das Gespräch suchen, denn sollten die sich zusammentun und zum Vermieter gehen, muss dieser handeln, egal ob ihr eine Ausnahmegenehmigung habt oder nicht.
Deshalb, wenn ihr dort wohnen bleiben möchtet, "schleimt" euch ein wenig bei den Alten ein...so doof es klingt.
Mini (die in der Mietverwaltung jeden Tag mit solchen Mietern und Streitigkeiten zu tun hat)


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