also noch mal. wenn im vertrag steht, ich brauche eine genehmigung zur hundehaltung und diese liegt nicht vor, dann würde ich als vermieter nicht darüber reden und den missstand unter allen umständen beheben.
im umkehrschluss gilt daher, wenn ich als vermieter vertraglich eben die hundehaltung gestattet habe, würde ich auch nicht drüber reden. dann ist sie halt erlaubt. da können dann die anderen mieter ohne entsprechende vorfälle nichts machen.
liegen solche vorfälle vor, bellt der hund, knurrt bewohner oder besucher an oder macht er sich anderweitig nachteilig bemerkbar, dann gilt wieder obiges. weg damit.
pete


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