Hallo Julia,
als Vorabinfo für dich kannst du erst einmal hier schauen:
http://www.rhodesian-ridgeback-forum...880-post1.html
In der Hunde-Verordnung für Hessen findest du unter § 2 eine "Liste" von Hunden, die für das Bundesland als gefährliche Hunde eingestuft werden mit den daraus resultierenden Konsequenzen. Du siehst, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, daher gibt es in Deutschland nicht "die" Liste.
Nähere Infos zu Rasseliste guckst du hier:
Rasseliste ? Wikipedia
Mögliche Folgen, wenn die Aussage richtig wäre, könnten sein (aus Wikipedia):
Die rassespezifischen Sonderregeln können unter anderem Leinenzwang, Maulkorbzwang, Chippflicht, Versicherungspflicht, Genehmigungspflicht, Gebot der Unfruchtbarmachung, Pflicht zur sicheren Umzäunung, Pflicht zur Sachkundeprüfung und Haltungsverbot umfassen.
Der Ridgeback stand früher auf unterschiedlichen Rasselisten, in Bayern noch bis 2001. Im Forenbereich Gesetze, Verordnungen, Vorschriften findest du noch mehr dazu.
Viele Grüße,
Stefanie mit BamBam (bislang höchstens auf der Gästeliste von Freunden zu finden ;-) )


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( ) aber die überteuerten gebühren finde ich absolut daneben oder den nachweiss des interesses so einen "gefährlichen" hund zu halten auch. nicht jeder, der ein toller RR (o.a.) besitzer ist, hat auch eine firma oder den hund vom tierschutz
und ihr jagdhund ist aber ein schöner kerl, was ist das denn für eine mischung
- unser RR ist gute 20 cm größer als die rottimaus und 22 kg schwerer
schon klar)
ist das einzige was mir wirklich sinnvolles zu der kampfhunde sch**** einfällt

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