Hallo Julia,

Zitat Zitat von JuliaS Beitrag anzeigen
Kann das jemand bestätigen? Was ist die "Liste 2" und was für Konsequenzen hätte eine Aufnahme in diese Liste für uns und unsere Hunde?
als Vorabinfo für dich kannst du erst einmal hier schauen:
http://www.rhodesian-ridgeback-forum...880-post1.html

In der Hunde-Verordnung für Hessen findest du unter § 2 eine "Liste" von Hunden, die für das Bundesland als gefährliche Hunde eingestuft werden mit den daraus resultierenden Konsequenzen. Du siehst, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, daher gibt es in Deutschland nicht "die" Liste.

Nähere Infos zu Rasseliste guckst du hier:
Rasseliste ? Wikipedia

Mögliche Folgen, wenn die Aussage richtig wäre, könnten sein (aus Wikipedia):

Die rassespezifischen Sonderregeln können unter anderem Leinenzwang, Maulkorbzwang, Chippflicht, Versicherungspflicht, Genehmigungspflicht, Gebot der Unfruchtbarmachung, Pflicht zur sicheren Umzäunung, Pflicht zur Sachkundeprüfung und Haltungsverbot umfassen.

Der Ridgeback stand früher auf unterschiedlichen Rasselisten, in Bayern noch bis 2001. Im Forenbereich Gesetze, Verordnungen, Vorschriften findest du noch mehr dazu.

Viele Grüße,
Stefanie mit BamBam (bislang höchstens auf der Gästeliste von Freunden zu finden ;-) )