das heißt ohne euch nochmals zu sehen behaupten sie steif und fest das ihr es ward????
Biete ihr doch noch einmal ein das ihr euch trefft und sie bitte die Rechnung mitbringt (wegen Datum) UND was gemacht wurde.
LG Ela




das heißt ohne euch nochmals zu sehen behaupten sie steif und fest das ihr es ward????
Biete ihr doch noch einmal ein das ihr euch trefft und sie bitte die Rechnung mitbringt (wegen Datum) UND was gemacht wurde.
LG Ela
Ela,Sven,Jeramy,Kimba,Tequila & Starr mit Hector in unserem Herzen!
Bimbo Fan!








... es gibt noch eine dritte, heins.
Fristwahrend Widerspruch einlegen und erstmal das persönliche Gespräch suchen.
Kommt meist besser als eine Konfrontation. Diesen Wunsch kann man dem RA vortragen. Er wird auf jeden Fall seinem Mandanten dazu raten sich gütlich zu einigen, denn Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen.
Gruß
Gerd




Das ist doch alles müßig.
Natürlich könnte man daraus jetzt einen ellenlangen Streitfall konstruieren mit Anwalts- und vielleicht sogar Gerichtskosten.
Aber es geht um 140€. Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit?
Die Haftpflichtversicherung ist schließlich für solche Fälle da, und ich gehe mal davon aus, dass die Beiträge im Schadensfall nicht angepasst werden.
Vom moralischen Standpunkt aus gesehen kann man natürlich endlose Debatten über die Schuldfrage führen. Aber dieses Pochen auf Rechthaben belastet doch nur Nerven und Geldbeutel.
Viele Grüße
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