... es gibt noch eine dritte, heins.

Fristwahrend Widerspruch einlegen und erstmal das persönliche Gespräch suchen.
Kommt meist besser als eine Konfrontation. Diesen Wunsch kann man dem RA vortragen. Er wird auf jeden Fall seinem Mandanten dazu raten sich gütlich zu einigen, denn Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen.

Gruß
Gerd