Hallo Maria,
erkundige dich mal bitte beim örtlichen Veterinäramt nach den Auflagen für Zwingerhaltung (Wärmeislolierung etc.) und schau mal, ob das überhaupt eingehalten wird...und erwähne dabei mal die Geschichte des Vorgängers.
Zwingerhaltung ist für mich persönlich ein no-go, aber Sozialkontaktentzug, Vereinsamung und keine Bewegung - geht mal gar nicht. Evtl. kommt man da mit §2 bzw. 2a zum Greifen.
TierSchG - Tierschutzgesetz
LG


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