Hallo Ju,
ich glaube nicht, dass es verboten ist, jedenfalls habe ich auf die Schnelle in der Zuchtschauordnung nichts dazu gefunden. Allerdings erschwert es dem Richter IMO die Bewertung des Teiles des Körpers, der durch das Geschirr teilweise verdeckt ist. Vorbrust, Oberlinie, Ridge usw. zu beurteilen, macht es sicherlich nicht einfacher, wenn da ein Geschirr drüberhängt, das auch noch während des Laufens hin und herschlackert.
Dann kommt dazu, dass ein Teil der Leute dann vielleicht ein Geschirr nutzt, der andere Teil nicht. Die schnelle Vergleichbarkeit leidet dann sicherlich.
Viele Grüße,
Stefanie mit BamBam


LinkBack URL
Über LinkBacks



Lesezeichen