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  1. #1
    fast nur freundliche Hexe Avatar von Feli
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    Barßel
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    NS die neuste Antragsformulierung fürs Gesetz:

    Antrag

    Öffentliche Sicherheit gewährleisten - Hundegesetz

    verschärfen!

    Der Landtag wolle beschließen:

    Entschließung






    . Der Landtag stellt fest:

    Das zurzeit geltende „Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)“ er-füllt nicht den Zweck,
    die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und
    möglichen Gefahren vorsorgend entgegen-zuwirken. Es kommt erst zum Zuge, wenn ein Hund „auffällig“ geworden ist.
    Die Folge sind schwere Bissverletzungen, in Einzelfällen mit Todesfolge.

    Die Landesregierung handelt fahrlässig, da sie bereits im letzten Jahr nach gefährlichen Beißattacken von Hunden
    Gesetzesänderungen angekündigt, aber nicht ausgeführt hat. In al-len anderen Bundesländern gelten wesentlich schärfere
    und höhere gesetzliche Regelungen, um Gefahren, die von aggressiven Hunden ausgehen,
    für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden bzw. ihnen vorzubeugen.

    Der/die Hundehalter/in trägt die Verantwortung für die Erziehung des Hundes und geht damit auch
    die Verpflichtung ein, dass sein/ihr Tier keine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt.
    Die Voraussetzungen für das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunden müssen verschärft werden.

    II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

    1. Unverzüglich eine Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes vorzunehmen, mit dem Ziel,
    die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren
    abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken.

    2. Für alle Hunderassen die Pflicht einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Kennzeichnung
    durch einen Mikrochip verbindlich festzulegen.

    3. Eine Festlegung gefährlicher Hunderassen (Rasseliste) vorzunehmen. Dafür sollten die vorhandenen Daten,
    Beißstatistiken der anderen Bundesländer, herangezogen werden.

    4. Das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunderassen (Beantragung der Erlaubnis notwendig)
    mit besonderen Auflagen zu versehen. Dazu gehören u. a. Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.

    5.

    Eine eigene Beißstatistik zur Beurteilung und Überprüfung von gefährlichen Hunderassen anzulegen.

    S Sich im Agrarministerrat dafür einzusetzen, dass es zu einer bundesweiten einheitlichen Einstufung
    von gefährlichen Hunderassen kommt.

    7. Ein Zuchtverbot zu erlassen für Züchtungen von Hunden mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität
    und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren.

    8. Die Kontrollen über das ordnungsgemäße Halten gefährlicher Hunde zu verschärfen.



    Begründung

    Die Niedersächsische Gefahrtierverordnung mit Rasseliste wurde im Sommer 2000 von allen Landtagsfraktionen gemeinsam beschlossen.

    Am 3. Juli 2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die komplette Hunderegelung in der Gefahrtierverordnung für nichtig.
    Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Haltung von Hunden zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach
    rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz geregelt werden müsse, ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen nicht vor.

    Kurz danach wurde von der SPD-Landesregierung das Niedersächsische Hundegesetz - mit Rasseliste - eingebracht
    und beschlossen. Nach dem Regierungswechsel hatte es die CDU/FDP-Landesregierung sehr eilig und
    änderte das Hundegesetz, die Rasseliste entfiel. Das Ergebnis: In Niedersachsen gilt ein Hund erst dann als gefährlich,
    wenn er durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist, in der Regel ist das erst bei schweren Bissverletzungen der Fall.
    Für die verletzten Menschen ist es dann zu spät.

    14 Bundesländer führen eine Rasseliste mit Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich aufgeführt oder deren
    Gefährlichkeit vermutet wird. Für einen solchen „Listenhund“ gelten in den Bun-desländern unterschiedliche Regelungen.
    Die rassespezifischen Sonderregeln umfassen unter an-derem Leinenzwang, Maulkorbzwang, Chippflicht, Versicherungspflicht,
    Genehmigungspflicht, Gebot der Unfruchtbarmachung, Sachkundenachweis und Haltungsverbot. Nur Thüringen und
    Niedersachsen führen keine Rasseliste. Die 14 Bundesländer mit Rasseliste vertreten den Standpunkt,
    mit der Auflistung von Hunderassen würden gefährliche Hunde besser kontrollierbar und die Sicherheit vor Hundeangriffen würde erhöht.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, die sogenannte Kampfhundeentscheidung vom 16. März 2004 besagt allerdings auch,
    dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten muss. Aus diesem Grunde ist es notwendig, eine Beißstatistik zu führen.
    Wird dabei die prognosti-sche Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde nicht bestätigt,
    muss die Rasseliste den neuen Erkenntnissen angepasst werden.

    Halter von Listenhunden müssen sich vor Reisen in andere Bundesländer über die geltende Rechtslage informieren.

    Eine unübersichtliche Situation besteht auch bei den Hundehalter-Haftpflichtversicherungen.
    Auch dort gibt es zum Teil Rasselisten, bestimmte Hunderassen werden von einigen Versicherungen überhaupt nicht aufgenommen.

    Ein besonderer Schwerpunkt muss auf den Hundehalter gelegt werden. Viele Beißattacken entstehen durch Unfähigkeit,
    falsches Verhalten, falsche Erziehung, mangelnde Eignung und Sachkundewissen der Hundehalter.
    Die Erteilung der Erlaubnis für das Halten eines gefährlichen Hundes muss mit hohen Befähigungsnachweisen
    verbunden werden. Es ist festzustellen, dass auch bei großen Hunden besondere Sachkunde und
    Befähigungsnachweise notwendig sind. Nordrhein-Westfalen hat entsprechende gesetzliche Regelungen
    für große Hunde im Hundegesetz aufgenommen.

    Wolfgang Jüttner Fraktionsvorsitzender (Ausgegeben am 10.06.2009)
    Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.

  2. #2
    Pro-Hund
    Gast

    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Zitat Zitat von Feli Beitrag anzeigen
    NS die neuste Antragsformulierung fürs Gesetz:

    Antrag

    Öffentliche Sicherheit gewährleisten - Hundegesetz

    verschärfen!

    Der Landtag wolle beschließen:

    Entschließung






    . Der Landtag stellt fest:

    Das zurzeit geltende „Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)“ er-füllt nicht den Zweck,
    die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und
    möglichen Gefahren vorsorgend entgegen-zuwirken. Es kommt erst zum Zuge, wenn ein Hund „auffällig“ geworden ist.
    Die Folge sind schwere Bissverletzungen, in Einzelfällen mit Todesfolge.

    Die Landesregierung handelt fahrlässig, da sie bereits im letzten Jahr nach gefährlichen Beißattacken von Hunden
    Gesetzesänderungen angekündigt, aber nicht ausgeführt hat. In al-len anderen Bundesländern gelten wesentlich schärfere
    und höhere gesetzliche Regelungen, um Gefahren, die von aggressiven Hunden ausgehen,
    für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden bzw. ihnen vorzubeugen.

    Der/die Hundehalter/in trägt die Verantwortung für die Erziehung des Hundes und geht damit auch
    die Verpflichtung ein, dass sein/ihr Tier keine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellt.
    Die Voraussetzungen für das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunden müssen verschärft werden.

    II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

    1. Unverzüglich eine Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes vorzunehmen, mit dem Ziel,
    die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren
    abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken.

    2. Für alle Hunderassen die Pflicht einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Kennzeichnung
    durch einen Mikrochip verbindlich festzulegen.

    3. Eine Festlegung gefährlicher Hunderassen (Rasseliste) vorzunehmen. Dafür sollten die vorhandenen Daten,
    Beißstatistiken der anderen Bundesländer, herangezogen werden.

    4. Das Halten von gefährlichen und/oder großen Hunderassen (Beantragung der Erlaubnis notwendig)
    mit besonderen Auflagen zu versehen. Dazu gehören u. a. Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.

    5.

    Eine eigene Beißstatistik zur Beurteilung und Überprüfung von gefährlichen Hunderassen anzulegen.

    S Sich im Agrarministerrat dafür einzusetzen, dass es zu einer bundesweiten einheitlichen Einstufung
    von gefährlichen Hunderassen kommt.

    7. Ein Zuchtverbot zu erlassen für Züchtungen von Hunden mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität
    und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren.

    8. Die Kontrollen über das ordnungsgemäße Halten gefährlicher Hunde zu verschärfen.



    Begründung

    Die Niedersächsische Gefahrtierverordnung mit Rasseliste wurde im Sommer 2000 von allen Landtagsfraktionen gemeinsam beschlossen.

    Am 3. Juli 2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die komplette Hunderegelung in der Gefahrtierverordnung für nichtig.
    Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Haltung von Hunden zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach
    rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz geregelt werden müsse, ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen nicht vor.

    Kurz danach wurde von der SPD-Landesregierung das Niedersächsische Hundegesetz - mit Rasseliste - eingebracht
    und beschlossen. Nach dem Regierungswechsel hatte es die CDU/FDP-Landesregierung sehr eilig und
    änderte das Hundegesetz, die Rasseliste entfiel. Das Ergebnis: In Niedersachsen gilt ein Hund erst dann als gefährlich,
    wenn er durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist, in der Regel ist das erst bei schweren Bissverletzungen der Fall.
    Für die verletzten Menschen ist es dann zu spät.

    14 Bundesländer führen eine Rasseliste mit Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich aufgeführt oder deren
    Gefährlichkeit vermutet wird. Für einen solchen „Listenhund“ gelten in den Bun-desländern unterschiedliche Regelungen.
    Die rassespezifischen Sonderregeln umfassen unter an-derem Leinenzwang, Maulkorbzwang, Chippflicht, Versicherungspflicht,
    Genehmigungspflicht, Gebot der Unfruchtbarmachung, Sachkundenachweis und Haltungsverbot. Nur Thüringen und
    Niedersachsen führen keine Rasseliste. Die 14 Bundesländer mit Rasseliste vertreten den Standpunkt,
    mit der Auflistung von Hunderassen würden gefährliche Hunde besser kontrollierbar und die Sicherheit vor Hundeangriffen würde erhöht.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, die sogenannte Kampfhundeentscheidung vom 16. März 2004 besagt allerdings auch,
    dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten muss. Aus diesem Grunde ist es notwendig, eine Beißstatistik zu führen.
    Wird dabei die prognosti-sche Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde nicht bestätigt,
    muss die Rasseliste den neuen Erkenntnissen angepasst werden.

    Halter von Listenhunden müssen sich vor Reisen in andere Bundesländer über die geltende Rechtslage informieren.

    Eine unübersichtliche Situation besteht auch bei den Hundehalter-Haftpflichtversicherungen.
    Auch dort gibt es zum Teil Rasselisten, bestimmte Hunderassen werden von einigen Versicherungen überhaupt nicht aufgenommen.

    Ein besonderer Schwerpunkt muss auf den Hundehalter gelegt werden. Viele Beißattacken entstehen durch Unfähigkeit,
    falsches Verhalten, falsche Erziehung, mangelnde Eignung und Sachkundewissen der Hundehalter.
    Die Erteilung der Erlaubnis für das Halten eines gefährlichen Hundes muss mit hohen Befähigungsnachweisen
    verbunden werden. Es ist festzustellen, dass auch bei großen Hunden besondere Sachkunde und
    Befähigungsnachweise notwendig sind. Nordrhein-Westfalen hat entsprechende gesetzliche Regelungen
    für große Hunde im Hundegesetz aufgenommen.

    Wolfgang Jüttner Fraktionsvorsitzender (Ausgegeben am 10.06.2009)
    Ich verstehe den Antrieb
    Ich verstehe das Problem
    Ich verstehe den Nutzen (auch wenn er eher theoretischer Natur ist)
    Ich verstehe die Dringlichkeit

    Aber:

    Ich verstehe nicht wie man dieses Problem wirklich in den Griff bekommen will. Natürlich würde ich es Begrüßen einheitliche Regelungen für Deutschland zu haben. Natürlich wäre auch mir wohler, wenn ich wüsste das potientiell gefährliche Hunde "gesichert" sind.
    Nur, woran erkenne ich einen gefährlichen Hund der noch NICHT übergriffig (und hier meine ich zu Menschen) geworden ist?
    Nur weil er wie oben hervorgehoben auch groß ist? Oder weil er einer bestimmten Rasse zugehörig ist? Wohl kaum.
    Eine LHV macht für mich nur Sinn, wenn man nach verschiedenen Faktoren vorgeht:
    Alle Hunde sind gleich, unabhängig von Rasse, Größe oder Geschlecht
    Alle Halter sind gleich zu behandeln: Sachkundenachweis, Führungszeugniss, Hundeführerschein
    Aufffällige Hunde sind zu je nach schwere des Vorfalls zu sichern - ähnlich einer Nachschulung beim Autoführerschein hier eine Nachschulung für die Halter.
    Besonders schwerwiegende Fälle verlieren die Zulassung.

    Alle sind gleich, Sicherheit erhöht. Rücksichtnahme auf die "nicht Hundeirren" ist auch gewährleistet.
    Leider haben wir zu lange gezeigt das es ohne staatliche Reglementierung nicht funktioniert...

  3. #3
    Schnurzelpurpserin Avatar von dissens
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Zitat Zitat von Pro-Hund Beitrag anzeigen
    Alle Hunde sind gleich, unabhängig von Rasse, Größe oder Geschlecht
    Alle Halter sind gleich zu behandeln: Sachkundenachweis, Führungszeugniss, Hundeführerschein
    So sehr ich eine allgemeine ... nennen wir es Wissens- und Könnenspflicht für die Halter (und vorrangig zum Nutzen der HUNDE) befürworte, ...
    (Bitte erst setzen lassen, DANN weiterlesen!)

    ... so möchte ich dennoch die "Gleichheit aller Hunde" hinterfragen.
    Für mich macht es einen bedeutenden Unterschied, ob da ein Zwergpinscher an meinem Hosenbein hängt, oder ob ein großer, kräftiger, sagen wir 30+kg-Hund (ich nenne bewusst keine Rasse) mich in Verletzungsabsicht anspringt. Allein deshalb, weil der große Hund bis an meine Kehle springen KANN. (Und ich rede WIRKLICH von "groß und kräftig", nicht von Liste 1 bis 99)

    Natürlich ko**t mich der unerzogene Zwergpinscher an, er kann mich sogar verletzen (wenn er nicht vorher fliegen lernt). Eine reale Gefahr für Leib und Leben aber wird er kaum darstellen.

    Um es mit Orwell zu sagen: Alle Hundehalter sind gleich (zu behandeln), aber manche HUNDE sind "gleicher" ...


    LG
    Tina
    Ignorance is not a virtue! (Barack Hussein Obama II)

  4. #4
    Pro-Hund
    Gast

    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Zitat Zitat von dissens Beitrag anzeigen
    So sehr ich eine allgemeine ... nennen wir es Wissens- und Könnenspflicht für die Halter (und vorrangig zum Nutzen der HUNDE) befürworte, ...
    (Bitte erst setzen lassen, DANN weiterlesen!)

    ... so möchte ich dennoch die "Gleichheit aller Hunde" hinterfragen.
    Für mich macht es einen bedeutenden Unterschied, ob da ein Zwergpinscher an meinem Hosenbein hängt, oder ob ein großer, kräftiger, sagen wir 30+kg-Hund (ich nenne bewusst keine Rasse) mich in Verletzungsabsicht anspringt. Allein deshalb, weil der große Hund bis an meine Kehle springen KANN. (Und ich rede WIRKLICH von "groß und kräftig", nicht von Liste 1 bis 99)

    Natürlich ko**t mich der unerzogene Zwergpinscher an, er kann mich sogar verletzen (wenn er nicht vorher fliegen lernt). Eine reale Gefahr für Leib und Leben aber wird er kaum darstellen.

    Um es mit Orwell zu sagen: Alle Hundehalter sind gleich (zu behandeln), aber manche HUNDE sind "gleicher" ...


    LG
    Tina
    wieso? jetzt darf auch jeder den Hund haben den er haben will.
    Und über die regelung der "auffälligkeit" filtere ich die heraus die mist bauen. Ich will, ähnlich wie beim Auto, niemanden vorschreiben welches er zu nehmen hat. Nur wie er sich damit in der Öffentlichkeit zu verhalten hat.

  5. #5
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von xelina
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Zitat Zitat von dissens Beitrag anzeigen
    So sehr ich eine allgemeine ... nennen wir es Wissens- und Könnenspflicht für die Halter (und vorrangig zum Nutzen der HUNDE) befürworte, ...
    (Bitte erst setzen lassen, DANN weiterlesen!)

    ... so möchte ich dennoch die "Gleichheit aller Hunde" hinterfragen.
    Für mich macht es einen bedeutenden Unterschied, ob da ein Zwergpinscher an meinem Hosenbein hängt, oder ob ein großer, kräftiger, sagen wir 30+kg-Hund (ich nenne bewusst keine Rasse) mich in Verletzungsabsicht anspringt. Allein deshalb, weil der große Hund bis an meine Kehle springen KANN. (Und ich rede WIRKLICH von "groß und kräftig", nicht von Liste 1 bis 99)

    Natürlich ko**t mich der unerzogene Zwergpinscher an, er kann mich sogar verletzen (wenn er nicht vorher fliegen lernt). Eine reale Gefahr für Leib und Leben aber wird er kaum darstellen.

    Um es mit Orwell zu sagen: Alle Hundehalter sind gleich (zu behandeln), aber manche HUNDE sind "gleicher" ...


    LG
    Tina
    Hallo Tina,

    früher hätte ich Dir hier zugestimmt - bis ich die zerbissenen Gesichter der beiden Kinder gesehen habe, die von Jagdterriern angefallen wurden. Die beiden Jagdterrier (nicht in Jägerhand) waren im Freilauf und haben sich auf dem benachbarten Spielplatz über die Kinder hergemacht - sie werden ein Leben lang entstellt sein, einer hat das Augenlicht eingebüßt!

    Lg,
    Steffi mit Xelina, Luna und dem Pepper

  6. #6
    . Avatar von Tina G.
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Nochmal zur ursprünglichen Frage zum Sachkundenachweis - ich hab mir gerade nochmal die Anmeldung zur Hundesteuer (Stadtverwaltung, nicht OA) durchgelesen.
    Im unteren Bereich befindet sich ein eingerahmter Hinweis, der u.a. auf die Meldung beim OA hinweist.

    Ich weiß ob andere Städte dies auch vermerken, aber manchmal wäre es besser, sich Schreiben von oben bis unten vollständig durchzulesen.

    LG
    Tina
    Du wirst immer fehlen. Aros 26.06.2006 - 31.07.2019

  7. #7
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Sibilla Teichert
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Tina,

    Essen machts dann wohl. Finde ich gut. Meinen Düsseldorfer habe ich mir auch noch mal angesehen, da gibt es keinen Hinweis.
    Wer der Herde folgt, der folgt nur Ärschen.

  8. #8
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von ara
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Für mich macht die Größe keinen Unterschied,

    aus zwei völlig subjektiven Gründen:

    es waren zwei Yorkies, die meinen Sohn und seine Kollegen, alle im
    Kindergartenalter, auf dem Spielplatz mit anspringen und kläffen tyrannisiert haben, bis die Kids sich auf den Rutschenturm "retten"
    konnten

    es war ein Dackel, der ihn in den Oberschenkel zwickte - indem der
    Hund sich losriss, als mein Sohn vorbeirollerte

    Beide Male körperlich "glimpflich" abgegangen, außer dass Sohnie noch lange eine Höllenangst vor Kleinhunden hatte.

    Ich würde mir auch durchaus zutrauen, einen biestigen Papillon in
    die Schranken zu weisen ;-)..für Kinder kann so eine Begegnung übelst ausgehen, auch ohne, dass der Hund beisst.

    So oder so frage ich mich allerdings, wer denn wie die pers. Eignung
    überprüfen bzw. feststellen will?

    ara
    Der Wolf hört immer des Wolfes Heulen.

  9. #9
    . Avatar von Tina G.
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    Standard AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis

    Zitat Zitat von Sibilla Teichert Beitrag anzeigen
    Tina,

    Essen machts dann wohl. Finde ich gut. Meinen Düsseldorfer habe ich mir auch noch mal angesehen, da gibt es keinen Hinweis.
    Also im Düsseldorfer PDF-formular gibt es den Hinweis auch


    Zusatz
    Die Haltung von Hunden, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm oder ein Körpergewicht von mindestens
    20 kg erreichen, sowie von Hunden, die unter § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz (LHundG NRW)
    fallen, ist zusätzlich gemäß § 11 LHundG NRW der Ordnungsbehörde (hier: Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf) anzuzeigen.

    Fragen zum Landeshundegesetz richten Sie bitte an das Ordnungsamt unter Telefon
    Du wirst immer fehlen. Aros 26.06.2006 - 31.07.2019

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