Nicht zwingend.
Hattest Du vorher schon nachweislich einen Hund in etwa der Größenordnung, reicht das als Sachkundenachweis.
Bei mir: letzte Hunde Golden Retriever + Labbi,
kein Nachweis erforderlich, da die Behörde von der notwendigen
Sachkude ausgeht.
OrdAmt Straelen.
Gruß und gute N8
Franz P
Off-Topic:
Andi, tu du mal nich die neuen verjagen.
Besonders nicht, wenn es bisher kein einziges Thema zum Sachkundetest im Forum gibt, und der Test auch nicht im Landeshundegesetz NRW aufgeführt ist![]()
Franz, stimmt. Der Test muß nicht unbedingt sein. Du musst den vorherigen großen Hund, soweit ich weiß, mindestens nachweislich 3 Jahre lang gehabt haben, um vom Test befreit zu sein.
LG
Tina
Du wirst immer fehlen. Aros 26.06.2006 - 31.07.2019
Hallo,
bekannte von uns hatten 14 Jahre lang einen Beagle Labrador Mix.
Nach seinem Tod, brauchten sie zweieinhalb Jahre bis sie sich entschlossen einen Riesenschnauzer bei sich aufzunehmen.
Sie mussten einen Sachkundenachweis erbringen, ist jetzt gut ein Jahr her.
Gruß Reiner
O.K.
Dann nochmal besser verständlich, warum ich so reagiere.
Der Threadsteller fragte keinesfalls nach dem Sachkundenachweis, weil er gedenkt, sich einen Ridgeback "zuzulegen", sondern weil er es bereits getan hat.
Ich kaufe mir also ein Lebewesen für, na sagen wir mal 1500€, monatlich verschlingt das Hundchen (billiges) Futter für 30€. Dazu Haftpflichtversicherung (günstig, 60€ im Jahr). Steuern (auch günstig, 60€ im Jahr). Tierarztkosten (wenn der Hund gesund ist), sagen wir mal 150€ im Jahr.
Macht in 10 Jahren (hoffen wir aber mal, dass Hundi älter wird) in der Summe wieviel?
Minimum 7800€. Für ein Lebewesen.
Weiß man da nicht vorher ob man einen Sachkundenachweis benötigt?
http://www.rhodesian-ridgeback-forum...nachweiss.html
http://www.rhodesian-ridgeback-forum...enachweis.html
http://www.rhodesian-ridgeback-forum...epruefung.html
Und natürlich ist unter §11 (Große Hunde), Abs. 2 des Landeshundegesetzes NRW expliziert von einem Sachkundenachweis die Rede.
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der
Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf
Dann bräuchte ich also auch einen Sachkundenachweis.
Hätte mich die Stadt Hennef nicht darauf aufmerksam machen müssen? Danach hat mich nämlich niemand gefragt, als wir Loona angemeldet haben.
also...
Ich habe einige Zeit fürs OA in Köln gearbeitet...
Das Finanzamt hat nichts mit den Hundesteuern zu tun, die Hundesteuer wird an die Stadtkasse überwiesen.
Du brauchst in NRW um einen Hund anzumelden, der unter die 40/20 Regelung fällt einen Sachkundenachweis, Haftpflichtbescheinigung und den Nachweis, dass der Hund gechipt ist, zudem muß die Person, die den Hund anmeldet 18. Jahre sein..
Der Sachkundeausweis erübrigt sich, wenn man die Haltung eines 40/20-Hundes seit mindestens drei Jahren nachweisen kann (Nachweis durch Steuerbelege, Bescheinigungen des Tierarztes) und es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlichen erfassten Vorkommnissen gekommen ist.
Die Hundesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und erhebt jedes Rathaus für sich selbst.
Aber keine Panik, ich habe noch nie jemanden gesehen, der den Sachkundenachweis nicht geschafft hat, im Internet sind die Fargen zum Üben.
In Köln hätte der Beamte OHNE Sachkundenachweis den Hund nicht gemeldet und Dich aufmerksam gemacht, das unterlagen fehlen. Ich kann mir gut vorstellen, dass Du in Hennef "Glück" hattest und auf einen Beamten gestoßen bist, der beide Augen geschlossen hatte...
LG Isi
Geändert von Isi und Ronja (27.06.2009 um 01:55 Uhr)
Isi mit Ronja & Leonie
siehst du hier CSS2HTML: f325e_508id
Isi mit Ronja & Leonie
Hi Daani,
das ist relativ egal. Vorerige Hundehaltung hat (eigentlich) nur zur Folge, daß der Test nicht gemacht werden muß. Die Anmeldung beim OA muß trotzdem erfolgen und du bekommst trotzdem das gelbe Kärtchen, daß du mit dir rumschleppen muß.
Wenn die Nachweise zur vorherigen Hundehaltung vorliegen, ruf doch einfach beim Amt an und lass dir die Anmeldung zuschicken.
Dann bist du zumindest auf der sicheren Seite, falls mal einer das Kärtchen vom OA sehen will.
Noch ein Spontaneinfall als Frage:
Das gelbe Kärtchen - muß ich das eigentlich immer dabei haben, oder ist es wie mit dem Personalausweis. Besitzen ja, dauernt bei sich haben nein.
LG
Tina
Du wirst immer fehlen. Aros 26.06.2006 - 31.07.2019
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