Bei meiner Rassekatze hatte ich nach Besichtigung einen Reservierungsvertrag unterschrieben der beinhaltete das ich innerhalb von 7 Tage eine Anzahlung von 300 Euro überweise. Kaufpreis war 700Eur. Erst nach Anzahlung war das Tier für mich reserviert. Eine weitere Klausel war das der Züchter bei Nichtabholung bzw. wenn der Käufer das Tier dann doch nicht nehmen möchte (z.B. weil er ein "billigeres" Tier wonders her geholt hat) die Anzahlung einbehält. Personalausweis von mir wurde auch kopiert. Der eigentliche Kaufvertrag bei Abholung hatte noch mehr Bedingungen wie Vorkaufsrechte, Kastrationspflicht (ist bei Katzen so üblich wenn sie nicht als Zuchttier erworben werden) usw. Hatte ich damals unterschrieben und Angezahlt, passte auch alles so.

Bei unserer RR-Welpe haben wir dem Züchter von uns aus einen Teil des Kaufpreises vorrausgezahlt, er machte das allerdings nicht als Bedingung. Ich wollte das gerne so machen, weil für mich alles passte und ich bin auch davon ausgegangen das das mit der Anzahlung als Reservierung üblich ist.

Allerdings würde ich nicht für einen Hund anzahlen der noch gar nicht geboren ist. Verstehe ich nicht. Der Züchter kann doch selber noch gar nicht wissen wie viele Welpen geboren werden, ob alle überleben und welche Geschlechter dabei sind. Demzufolge kann er doch nicht pauschal von so und so vielen Interessenten Geld nehmen. Das klingt wirklich nicht fair und seriös.

LG Doreen