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BGG Urteil zu Gunsten der HH
Das war gestern ja mal ein erfreuliches Urteil. Der BGH hat entschieden , dass ein generelles Hundehalteverbot in Mietverträgen ungültig ist. Geklagt hatte wohl eine Familie , die trotz Verbot einen Hund mit in die Wohnung nahm. Dies Urteil wird wohl weite Wellen schlagen und evtl. löst sich damit auch der ein oder andere Abgabegrund!
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AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH
Hallo
trotzdem dürfen doch immer noch die vermieter entscheiden dann steht im mietvertrag im absprache mit dem mieter...
oder gibt es da wirklich bessere chancen eine wohnung mit hund zu finden?
lg
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AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH
Wie gesagt...es geht um ein "generelles" Hundeverbot, das hier in diesem Urteil für unzulässig erklärt wurde.
Das bedeutet NICHT, dass es in vielen Fällen nicht doch möglich sein wird, die Haltung zu untersagen. Im vorliegenden, speziellen Fall hat die Familie ein ärztliches Attest vorgelegt, da der Hund für das Kind auf Anraten eines Arztes angeschafft wurde. Zudem wurden die weiteren Bewohner des Hauses befragt, ob von dem Hund eine Belästigung/Beeinträchtigung ausgeht, was diese einvernehmlich verneint haben.
Es dürfte den meisten schwer fallen, ihre Hundehaltung durch ein Attest zu untermauern und wenn die Hausgemeinschaft begründete Einwände hat....dann sehe ich da schwarz.
Es ist sicher für einige Spezialfälle einfacher geworden, den Hund "durchzuboxen", aber der Vermieter wird nach wie vor zunächst am längeren Hebel sitzen.
Und ehrlich....ich finde das auch korrekt. Wir sind beides...Vermieter UND Hundehalter. Und unsere Mieter haben Katzen, was für mich völlig ok ist. Und ich hätte auch nichts gegen Hundehaltung....unter ganz bestimmten Prämissen. Nämlich NUR SO wie ich selber in diesem Haus Hunde halten würde. Aber dieser Maßstab an Sauberkeit, Ordnung und Rücksicht auf Mitbewohner und gleichzeitig tiergerechter Haltung wird nicht von jedem erfüllt! Darum sehe ich da vorher lieber 3x hin, bevor ich Haustiere erlaube.
Wer schon mal nach nem Auszug sich mit Mietern um demolierte Türen und zerkratzte Holzböden gestritten hat, wenn diese nicht bereit sind, die selbst verursachten Schäden auch zu regulieren, der verzichtet in Zukunft dankend auf Haustiere.
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AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH
Ein generelles Verbot in Mietverträgen ist unwirksam - diese Klausel hat also in Mietverträgen nichts zu suchen oder, selbst wenn sie drin steht und man den Vertrag unterschreibt, keine Gültigkeit.
Das heisst aber keineswegs, dass nun jeder in jeder Wohnung Hunde und Katzen halten kann, wie ihm beliebt - es läuft nach wie vor auf eine Einzelfallbetrachtung hinaus, bei der die Belange aller beteiligten Parteien, also auch Nachbarn und Vermieter, ebenso wie bauliche Gegegenheiten, Berücksichtigung finden sollen.
Es kann einem Vermieter niemand verbieten, einen Mietinteressenten mit Hunden nicht bei der Wohnungsvergabe zu berücksichtigen.
Auch dürfte es nach wie vor schwierig sein, grosse Hunde in Mietwohnungen durchsetzen zu können.
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AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH
Also ich sehe das Urteil ein wenig zwiegespalten. Irgendwie glaube ich, dass jetzt vielleicht noch mehr Hunde oder Katzen im Tierheim landen werden. Ich hoffe es natürlich nicht, nun ich irre vielleicht und die Leute holen mehr aus dem Tierheim? Ich weiß nicht...
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Ich nehme stark an, dass man zumindest als Vermieter zukünftig bestehende Mietverhältnisse nicht mehr kündigen kann, weil im Nachhinein ein Hund angeschafft wurde. Dahingehend wurden Hundehalter bestärkt. Dass natürlich ein Mieter wegen bereits existierender Hunde eine Wohnung versagt bekommt, wird wohl immer so bleiben.
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Zitat:
Zitat von
chilli09
Ich nehme stark an, dass man zumindest als Vermieter zukünftig bestehende Mietverhältnisse nicht mehr kündigen kann, weil im Nachhinein ein Hund angeschafft wurde. Dahingehend wurden Hundehalter bestärkt. Dass natürlich ein Mieter wegen bereits existierender Hunde eine Wohnung versagt bekommt, wird wohl immer so bleiben.
Diese Pauschalierung würde bedeuten, dass man sich im rechtsfreien Raum befinden würde und damit kommt man nie und nimmer durch.
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Ist das Aktenzeichen bekannt? - habe keine Lust, lange zu suchen :blink:
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Ich glaube das Urteil ist mehr Schall und Rauch und ändern erstmal nicht viel.
Fakt ist doch, wenn ein möglicher Vermieter keine Hunde im Haus will, dann vergibt er die Wohnung an Nichthundehalter.
Wenn er einen Hund im Haus loswerden will, dann fällt ihm mit Sicherheit viel ein, um das irgendwie durchzusetzen.
Sei es durch Schickane und Stimmungsmache unter den Hausbewohnern, oder mittels Anzeigen bei Lärmbelästigung, Dreckmachen usw. Da fällt solchen Leute leider viel ein :mad:
Einen Vorteil wird es zunächst aber haben. Da liegen hunderte von Klagen vor deutschen Gerichten, die jetzt in einem schnelleren Verfahren abgeschlossen werden können, und so auf allen Ebenen evtl Zeit und Kosten sparen.
Aber ob es am Ende wirklich von Vorteil ist, bleibt abzuwarten.
Welcher Mieter hat denn die Zeit und die Nerven sich vor Gericht mit einem Vermieter herumzuschlagen? Vor Allem, wenn da schon eine lange negative Vorgeschichte seitens des Vermieters lief.
Ich kenne einige, die sich lieber ne neue Wohnung gesucht haben, als sich auf so nen Stress einzulassen. Immerhin gibts das Gesetz, dass Kleintiere bis zu einer Größe einer Katze (also auch Kleinhunde) nicht verboten werden dürfen, auch schon lang, was aber die Vermieter nicht von Stress- und Ärgermachen abhält.
Ich bin nur froh, dass wir in einem hundefreundlichem Haus wohnen, zum Teil auch mit Eigentumswohnung wie unsere :D . Bei uns haben 7 von 12 Parteien Hunde und keiner hat was zu meckern. :)
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Zitat:
Zitat von
marlies
Ist das Aktenzeichen bekannt? - habe keine Lust, lange zu suchen :blink:
Az. VIII ZR 168/12
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Für alle diejenigen, in deren Mietvertag eine Klausel steht, die so o.ä. aussieht:
Jeder Tierhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters.
ändert sich nichts. Hier wird der Einzelfall geprüft und wenn nur ein Mitmieter Angst z.B. vor Hunden hat, kann der Vermieter Hunde verbietet.
Dem verhandelten Fall lag zugrunde, dass die Tierhaltung pauschal verboten war und zwar ohne Prüfung des Einzelfalls. Das war der Knackpunkt;- ähnlich wie bei Renovierungen etc.
lg Monika
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Monika, ich denke diese Klausel ist noch unwirksamer als die zuvor angegriffenen. ;-)
Pete, der Hundehaltung in der Mietwohnung als Vermieter nicht zuließe
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Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig :( Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.
HG
Christl
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Hallo Pete, begründe doch mal deine Aussage!
marta & die berliner schnauzen
(gsd gibt es in Berlin viele hundefreundliche Vermieter)
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AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH
ich würde mich nicht zu früh freuen. die leittragenden werden letztendlich die hunde sein. da wird der ein oder andere sich einfach nen hund nehmen weil sie denken....hach da kann ja nichts passieren...da gibt es dieses urteil und schwupps müssen sie feststellen das da der einzelfall geprüft wird und oh schreck der hund muss wieder weg.
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Ich bin selbst Vermieter und habe es so gehandhabt, dass ich in der Eigentumswohnung (2-Zimmer Whg in einem 7-Parteien Objekt) die Hundehaltung ausgeschlossen habe. Warum? Weil diese Wohnung in all den Jahren immer nur an Single-Vollzeit-Berufstätige vermietet war, weil sie keinen Zugang zum Garten hat, weil sie im OG lag. Das deckte sich nicht mit meinen Vorstellungen von artgerechter Haltung.
Das freistehende Haus, mit Hof und Garten, ist an Hundehalter vermietet worden, allerdings mit bestimmten Auflagen. Der Hund war bereits sehr alt und wir haben vereinbart, dass dieser Hund mit einziehen darf. Die Genehmigung für einen evtl. Nachfolger habe ich mir vorbehalten und hätte diese nicht gegeben, wenn die Tierhaltung nicht ok gewesen wäre oder wenn ich hätte feststellen müssen, dass Türen etc. leiden bzw. der Hof voller Haufen liegt. Es war alles in bester Ordnung und da der Hund jetzt gestorben ist, habe ich die Mieter angesprochen und ihnen die Erlaubnis erteilt. Allerdings wollen sie aus Altersgründen keinen Hund mehr halten.
Das BHG Urteil ist sicher kein Freischein und ein sauber formulierter Mietvertrag kann Hundehaltung nach wie vor ausschließen.
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AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH
Zitat:
Zitat von
Christl
Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig :( Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.
HG
Christl
Ich hätte kein Problem damit, eine Wohnung an jemanden mit Hund zu vermieten - allerdings müssen die Umstände nebst Lage/Ausstattung der Wohnung und des Hauses stimmen und ich das Gefühl haben, dass sich um den Hund auch adäquat gekümmert wird.
Bei Katzen sieht die Sache schon wieder anders aus - ich kenne zu viele Wohnungen, in denen man "Katze" überdeutlich olfaktorisch wahrnehmen kann - yeuch! :kotz:
Ich würde beispielsweise keine Wohnung an hardcore-Raucher vermieten - das finden sicher auch viele Menschen diskriminerend, ist mir aber Hupe. Ich stelle den Wohnraum, also kann ich auch einige Bedingungen fest legen.
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Off-Topic:
Zitat:
Zitat von
Christl
Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig :( Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.l
wundert dich das? mich nicht.
meine güte, wer einen hund halten will, der soll sich doch bitte erst einmal ein haus mit einem grossen garten zulegen oder erben. wäre ja noch schöner!
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AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH
Zitat:
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Christl
Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig :( Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.
HG
Christl
Ich finde vor allem die logische Schlußfolgerung interessant.
Für mich ist es noch nachvollziehbar, dass ein Vermieter, der mit Hunden generell gar nix am Hut hat, nicht unbedingt Mieter mit Hund will. Wenn ein selbst hundehaltender Vermieter aus dem Grund keine Mieter mit Hund will, weil die Hunde Türen zerkratzen, den Fußboden ruinieren oder den Garten zuhäufeln - dann scheinen die Vermieterhunde ja ein ganz schönes Tohuwabohu zu veranstalten. Oder woher kommt das Negativbild sonst?
Ich hätte überhaupt kein Problem damit, an Leute mit Hund zu vermieten. Genauso, wie ich mir die Leute angucke (und auch bei hundelosen Mietern saftig ins Klo greifen kann), guck ich mir dazu halt dann auch die Hunde und den Umgang mit den Hunden an. In meiner ehemaligen Vermieterzeit war mein größter Missgriff zwar ein Mieter mit Hund - aber das lag am Menschen selbst und nicht am Hund. Ohne Hund wäre der auch kein besserer Mensch gewesen. :blink:
LG
Susanne - die heilfroh ist, dass es auch Vermieter gibt, die an Hundehalter vermieten, sonst dürften Buki und Rose über RRiN an Eigenheimbesitzer vermittelt werden oder wir hätten als Adresse "Unter der Brücke 1b"
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AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH
Ich habe schon mehrmals an Hundehalter vermietet und habe es bisher JEDESMAL bereut.
Die Hunde wurden alleine gelassen und haben Türen, Wände und Treppen zerkratzt und angenagt.
Die Hunde haben tage- und nächtelang geheult.
Die Hunde wurden tagsüber in den Flur gesperrt und haben in ihrer Panik dort uriniert. Der Uringestank ließ sich nur durch Erneuerung des Fußbodens beseitigen.
Die Hunde wurden in den Garten gesperrt und haben durch ihr Bellen sämtliche Nachbarn in Rage gebracht.
Mieter haben sich gezielt "Kampfhunde" angeschafft, um mit diesen andere Mieter zu ängstigen.
Die Hunde wurden von ihren Haltern auf andere Mieter gehetzt...
Noch ein paar Beispiele gefällig?
Niemand braucht sich über die oftmals ablehnende Haltung der Vermieter zu wundern, solange es Menschen gibt, die Tiere so behandeln!
:mad:
Gruß
Christine
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Zitat:
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galathee
Ich bin selbst Vermieter und habe es so gehandhabt, dass ich in der Eigentumswohnung (2-Zimmer Whg in einem 7-Parteien Objekt) die Hundehaltung ausgeschlossen habe. Warum? Weil diese Wohnung in all den Jahren immer nur an Single-Vollzeit-Berufstätige vermietet war, weil sie keinen Zugang zum Garten hat, weil sie im OG lag. Das deckte sich nicht mit meinen Vorstellungen von artgerechter Haltung.
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Tja - an der deutschen Grundhaltung über was Richtig und was Falsch ist wird die Welt schon noch gerettet werden...
Meine erste Wohnung mit Hund war eine 28qm Single Wohnung in Oberhausen, 4 Stock, Altbau. Mit Hund - Labrador aus dem TH. Platz ist in der kleinsten Hütte und zumindest ich kann rückblickend sagen: Meine Hunde fielen in den entsprechenden Wohnungen nie auf, die lagen in ihren Ecken und das war es. Es kommt weder auf die Größe der Wohnung an, noch auf die Größe des Hundes. Es kommt darauf an wieviel Bewegung der Hund hat.
Als kleiner Seitenhieb: Deine Hunde scheinen nicht so viel Bewegung zu bekommen, da Du ja explizit auf einen Garten als Ausschlußkriterium hinweist. Das sagt eigentlich nur etwas über Deine Motivation die Hunde zu bewegen, sonst nichts.
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AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH
Also ich als Single würde keinem Hund eine so kleine Wohnung in einem Mietshaus und noch dazu im vierten Stock zumuten, allein weil es für das Tier nicht gut ist und dass der ein oder andere Mitmieter sich beschwert, ist für mich nachvollziehbar.
Aber das sollte ja jeder für sich selbst entscheiden.
Wäre ich Besitzer eines Hochhauses wäre die Tierhaltung strikt untersagt und zwar für jedweder Art von Tier. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund dass ich Käfighaltung strikt ablehne und Katzen für mich nach draußen gehören.
Hunde habe auch in einem Hochhaus nichts zu suchen.
Barbara
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AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH
Da wir derzeit auch auf Neu-Wohnungssuche sind und morgen so Gott will endlich den Mietvertrag zu unserer Traumwohnung unterschreiben, mag ich mich auch äussern. Potentieller Vermieter ist übrigens ein Tierarzt.
:blink:
Ich verstehe Bedenken hinsichtlich Schäden an der gemieteten Wohnung durch Haustiere, aber Schäden können auch so mal passieren. Parfümflasche ins Waschbecken gefallen, Fliesensprung beim Dübbeln etc Vor solchen Missgeschicken ist doch keiner gefeiht. U.U. treten dann die jeweiligen Haftpflichtversicherungen ein. Und wer durch tierschutzrechtliche Tierhaltung Schäden provoziert, kann ja auch unabhängig von der Tierhaltung an sich kein wünschenswerter Mieter sein.
Bisher ging von keiner meiner Hunde eine Belästigung oder gar eine Beschädigung aus, die das Mietverhältniss betreffen würde. Pippiflecken aufm Rasen mal ausgenommen.. Wobei Nachbarskatze sich hier auch gerne mal verewigt.
Selbstverständlich ist es jedem selber überlassen, wem er seinen Wohnraum entgeldlich überlässt. Aber vielleicht entgeht einem ja dadurch auch eine solvente, zuverlässige Mieterschaft, die trotz Hund das fremde Eigentum hegt und pflegt.
VG
Verena
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AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH
Ich finde es wirklich erschreckend wie viele HH ihre Wohnung nur an nicht HH bzw an sogar nur Tierlose Menschliche Geschöpfe vermieten würde.
Man kann durchaus in einer kleinen Wohnung mit Hund leben (ich hatte mit meiner Hündin 45qm wohnfläche) nun leben wir auf ca. 200qm Wohnfläche und ich bemerke keinen unterschied. Sie schläft überwiegend Beschäftigung gibt es hier zwar drin die gab es eben vorher draußen.
Ich finde eine kleine Wohnung kann durchaus auch mit großem Hund bewohnbar sein solange dieser ausreichend ausgelastet ist.
Viele Menschen haben sogar eine Ganztagsbetreuung für ihren Vierbeiner somit sind Schäden an der Wohnung so gut wie ausgeschlossen. Passieren kann immer mal was aber dafür haftet doch die Tierhaftpflicht.
Soviel ich weiß kann man doch gar nicht grundsätzlich Tierhaltung verbieten. Vögel/Hasen/Kaninchen sind doch von einem Tierhalteverbot ausgenommen.
Natürlich ist es schöner wenn das Meerschwein einen Garten hat. Es kann aber auch drin artgerecht gehalten werden. Man kann z.b Käfige selbst bauen die drei bis vierstöckig sind.
Und in den meisten Hochhäusern gibt es auch Fahrstühle somit ist das auch kein Problem für den Hund wenn er im obersten Stockwerk wohnt.
Außerdem würde mich interessieren wie die artgerechte Haltung von Schlangen und Reptilien allgemein draußen aussieht bei dem schönen Deutschen Wetterbedingungen.
Meine Hündin hat sich meines er achtens nach sehr wohl in der 2Zimmer Wohnung gefühlt. Wir hatten sowohl Main als auch den Wald praktisch vor der Tür trotz der kleinen wohnung hat es ihr an nichts gefehlt und ja ich würde es wieder so machen... leider gibt es aber auch die Vermieter die sich nicht mit einem gut erzogenen(evtl nachweislich BH Prüfungsschein), Tagesbetreutem Haftpflichtversichertem Hund zufrieden geben war ich wiederum sehr schade finde da es dann leider nicht einfach ist eine Wohnung zu finden und manche Menschen ihren Begleiter dadurch wiederum abgeben.:(
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AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH
Zitat:
Zitat von
MiraLady
Ich finde es wirklich erschreckend wie viele HH ihre Wohnung nur an nicht HH bzw an sogar nur Tierlose Menschliche Geschöpfe vermieten würde. Ich würde jederzeit einem Hundehalter oder einen Katzenbesitzer einem tierlosen Mietinteressenten vorziehen, es müssen eben nur die Rahmenbedingungen stimmen und da bin ich ein großes bißchen "Pingel"
Man kann durchaus in einer kleinen Wohnung mit Hund leben (ich hatte mit meiner Hündin 45qm wohnfläche) nun leben wir auf ca. 200qm Wohnfläche und ich bemerke keinen unterschied. Sie schläft überwiegend Beschäftigung gibt es hier zwar drin die gab es eben vorher draußen.
Ich finde eine kleine Wohnung kann durchaus auch mit großem Hund bewohnbar sein solange dieser ausreichend ausgelastet ist.
Viele Menschen haben sogar eine Ganztagsbetreuung für ihren Vierbeiner somit sind Schäden an der Wohnung so gut wie ausgeschlossen. Passieren kann immer mal was aber dafür haftet doch die Tierhaftpflicht.
Soviel ich weiß kann man doch gar nicht grundsätzlich Tierhaltung verbieten. Vögel/Hasen/Kaninchen sind doch von einem Tierhalteverbot ausgenommen.
Natürlich ist es schöner wenn das Meerschwein einen Garten hat. Es kann aber auch drin artgerecht gehalten werden.Und in den meisten Hochhäusern gibt es auch Fahrstühle somit ist das auch kein Problem für den Hund wenn er im obersten Stockwerk wohnt. Welche Größe soll denn dem Nager als artgerechte Haltung in einer kleinen Wohnung zur Verfügung stehen ?
Außerdem würde mich interessieren wie die artgerechte Haltung von Schlangen und Reptilien allgemein draußen aussieht bei dem schönen Deutschen Wetterbedingungen. Schlangen und Reptilien gehören nicht in die Wohnung, sondern dahin, wo sie herkommen in die Sumpfgebiete bzw Regenwälder.
Meine Hündin hat sich meines er achtens nach sehr wohl in der 2Zimmer Wohnung gefühlt. Wir hatten sowohl Main als auch den Wald praktisch vor der Tür trotz der kleinen wohnung hat es ihr an nichts gefehlt und ja ich würde es wieder so machen... leider gibt es aber auch die Vermieter die sich nicht mit einem gut erzogenen(evtl nachweislich BH Prüfungsschein), Tagesbetreutem Haftpflichtversichertem Hund zufrieden geben war ich wiederum sehr schade finde da es dann leider nicht einfach ist eine Wohnung zu finden und manche Menschen ihren Begleiter dadurch wiederum abgeben.:(
Wenn ich eine Wohnung/Haus suche, dann wohl nicht von jetzt auf gleich. Also bemühe ich mich im Vorfeld eine Wohnung zu finden wohin ich mit meinem Hund einziehen kann.
Hallo Julia, ich habe Dir mal meine Anmerkungen reingeschrieben.