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Thema: BGG Urteil zu Gunsten der HH

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  1. #1
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    Avatar von chilli09
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich nehme stark an, dass man zumindest als Vermieter zukünftig bestehende Mietverhältnisse nicht mehr kündigen kann, weil im Nachhinein ein Hund angeschafft wurde. Dahingehend wurden Hundehalter bestärkt. Dass natürlich ein Mieter wegen bereits existierender Hunde eine Wohnung versagt bekommt, wird wohl immer so bleiben.
    "My dog is my castle"
    Heidi, mit Chilli *23.06.2009 und Leo, *02.04.2012

  2. #2
    jalu-jindo
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von chilli09 Beitrag anzeigen
    Ich nehme stark an, dass man zumindest als Vermieter zukünftig bestehende Mietverhältnisse nicht mehr kündigen kann, weil im Nachhinein ein Hund angeschafft wurde. Dahingehend wurden Hundehalter bestärkt. Dass natürlich ein Mieter wegen bereits existierender Hunde eine Wohnung versagt bekommt, wird wohl immer so bleiben.

    Diese Pauschalierung würde bedeuten, dass man sich im rechtsfreien Raum befinden würde und damit kommt man nie und nimmer durch.

  3. #3
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von marlies
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ist das Aktenzeichen bekannt? - habe keine Lust, lange zu suchen
    Der Hund braucht sein Hundeleben. Er will zwar keine Flöhe haben, aber die Möglichkeit sie zu bekommen.
    (Robert Lembke)

  4. #4
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Loca Sonique
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von marlies Beitrag anzeigen
    Ist das Aktenzeichen bekannt? - habe keine Lust, lange zu suchen

    Az. VIII ZR 168/12

  5. #5
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Monika MH
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Für alle diejenigen, in deren Mietvertag eine Klausel steht, die so o.ä. aussieht:

    Jeder Tierhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters.

    ändert sich nichts. Hier wird der Einzelfall geprüft und wenn nur ein Mitmieter Angst z.B. vor Hunden hat, kann der Vermieter Hunde verbietet.

    Dem verhandelten Fall lag zugrunde, dass die Tierhaltung pauschal verboten war und zwar ohne Prüfung des Einzelfalls. Das war der Knackpunkt;- ähnlich wie bei Renovierungen etc.

    lg Monika

  6. #6
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von pete23021972
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Monika, ich denke diese Klausel ist noch unwirksamer als die zuvor angegriffenen. ;-)

    Pete, der Hundehaltung in der Mietwohnung als Vermieter nicht zuließe
    cira und balou, es mag der tag kommen, an dem mir euer name keine tränen in die augen treibt. ich hoffe, er kommt nie.
    Duncan mein Freund, es war zu früh, viel zu früh. Du fehlst. Alina, ich vermisse Dich!

  7. #7
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Christl
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.
    HG
    Christl
    Geändert von Christl (21.03.2013 um 14:28 Uhr)
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    Bahari,
    no matter how far or where you may be
    I just close my eyes and you're in my dreams.
    And there you will be until we meet.

  8. #8
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Hallo Pete, begründe doch mal deine Aussage!
    marta & die berliner schnauzen
    (gsd gibt es in Berlin viele hundefreundliche Vermieter)
    sternwinkelmann likes this.

  9. #9
    Rüdenmutti ;-)
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Christl Beitrag anzeigen
    Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.
    HG
    Christl
    Ich hätte kein Problem damit, eine Wohnung an jemanden mit Hund zu vermieten - allerdings müssen die Umstände nebst Lage/Ausstattung der Wohnung und des Hauses stimmen und ich das Gefühl haben, dass sich um den Hund auch adäquat gekümmert wird.

    Bei Katzen sieht die Sache schon wieder anders aus - ich kenne zu viele Wohnungen, in denen man "Katze" überdeutlich olfaktorisch wahrnehmen kann - yeuch!

    Ich würde beispielsweise keine Wohnung an hardcore-Raucher vermieten - das finden sicher auch viele Menschen diskriminerend, ist mir aber Hupe. Ich stelle den Wohnraum, also kann ich auch einige Bedingungen fest legen.
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    Nordhummel
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  10. #10
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Off-Topic:

    Zitat Zitat von Christl Beitrag anzeigen
    Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.l
    wundert dich das? mich nicht.

    meine güte, wer einen hund halten will, der soll sich doch bitte erst einmal ein haus mit einem grossen garten zulegen oder erben. wäre ja noch schöner!
    Do not support any puppy dealer!

    Proudly old, uncool and out of fashion.

    Whoever does not move dies or is already dead.


  11. #11
    Mathuni
    Gast

    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Christl Beitrag anzeigen
    Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.
    HG
    Christl
    Ich finde vor allem die logische Schlußfolgerung interessant.

    Für mich ist es noch nachvollziehbar, dass ein Vermieter, der mit Hunden generell gar nix am Hut hat, nicht unbedingt Mieter mit Hund will. Wenn ein selbst hundehaltender Vermieter aus dem Grund keine Mieter mit Hund will, weil die Hunde Türen zerkratzen, den Fußboden ruinieren oder den Garten zuhäufeln - dann scheinen die Vermieterhunde ja ein ganz schönes Tohuwabohu zu veranstalten. Oder woher kommt das Negativbild sonst?

    Ich hätte überhaupt kein Problem damit, an Leute mit Hund zu vermieten. Genauso, wie ich mir die Leute angucke (und auch bei hundelosen Mietern saftig ins Klo greifen kann), guck ich mir dazu halt dann auch die Hunde und den Umgang mit den Hunden an. In meiner ehemaligen Vermieterzeit war mein größter Missgriff zwar ein Mieter mit Hund - aber das lag am Menschen selbst und nicht am Hund. Ohne Hund wäre der auch kein besserer Mensch gewesen.

    LG

    Susanne - die heilfroh ist, dass es auch Vermieter gibt, die an Hundehalter vermieten, sonst dürften Buki und Rose über RRiN an Eigenheimbesitzer vermittelt werden oder wir hätten als Adresse "Unter der Brücke 1b"
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  12. #12
    erhaben schwebend Avatar von Joe Black
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    na, da bin ich ja nun richtig zuversichtlich, wenn ich denn wirklich demnächst mit kaya eine neue bleibe im norden suchen sollte
    hier brauch ich gar nicht zu fragen

    ich wohne mit kaya zur miete, seitdem ich sie habe, in wohnungen unterschiedlicher größe und bisher gab es weder von nachbarn, noch von vermietern irgendwelche klagen deswegen oder schäden im wohnraum... schade, dass menschen (egal in welchem bereich) dazu neigen, alle über einen kamm zu scheren...
    Mit manchen Menschen über Hundeerziehung und Verhalten zu diskutieren, ist wie nem Blinden ein Buch schenken...

  13. #13
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich glaube das Urteil ist mehr Schall und Rauch und ändern erstmal nicht viel.

    Fakt ist doch, wenn ein möglicher Vermieter keine Hunde im Haus will, dann vergibt er die Wohnung an Nichthundehalter.
    Wenn er einen Hund im Haus loswerden will, dann fällt ihm mit Sicherheit viel ein, um das irgendwie durchzusetzen.
    Sei es durch Schickane und Stimmungsmache unter den Hausbewohnern, oder mittels Anzeigen bei Lärmbelästigung, Dreckmachen usw. Da fällt solchen Leute leider viel ein

    Einen Vorteil wird es zunächst aber haben. Da liegen hunderte von Klagen vor deutschen Gerichten, die jetzt in einem schnelleren Verfahren abgeschlossen werden können, und so auf allen Ebenen evtl Zeit und Kosten sparen.
    Aber ob es am Ende wirklich von Vorteil ist, bleibt abzuwarten.

    Welcher Mieter hat denn die Zeit und die Nerven sich vor Gericht mit einem Vermieter herumzuschlagen? Vor Allem, wenn da schon eine lange negative Vorgeschichte seitens des Vermieters lief.
    Ich kenne einige, die sich lieber ne neue Wohnung gesucht haben, als sich auf so nen Stress einzulassen. Immerhin gibts das Gesetz, dass Kleintiere bis zu einer Größe einer Katze (also auch Kleinhunde) nicht verboten werden dürfen, auch schon lang, was aber die Vermieter nicht von Stress- und Ärgermachen abhält.

    Ich bin nur froh, dass wir in einem hundefreundlichem Haus wohnen, zum Teil auch mit Eigentumswohnung wie unsere . Bei uns haben 7 von 12 Parteien Hunde und keiner hat was zu meckern.
    Feeyota likes this.

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