Ich nehme stark an, dass man zumindest als Vermieter zukünftig bestehende Mietverhältnisse nicht mehr kündigen kann, weil im Nachhinein ein Hund angeschafft wurde. Dahingehend wurden Hundehalter bestärkt. Dass natürlich ein Mieter wegen bereits existierender Hunde eine Wohnung versagt bekommt, wird wohl immer so bleiben.


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*23.06.2009 und Leo,
*02.04.2012

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