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Thema: BGG Urteil zu Gunsten der HH

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  1. #1
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von MiraLady
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich finde es wirklich erschreckend wie viele HH ihre Wohnung nur an nicht HH bzw an sogar nur Tierlose Menschliche Geschöpfe vermieten würde.

    Man kann durchaus in einer kleinen Wohnung mit Hund leben (ich hatte mit meiner Hündin 45qm wohnfläche) nun leben wir auf ca. 200qm Wohnfläche und ich bemerke keinen unterschied. Sie schläft überwiegend Beschäftigung gibt es hier zwar drin die gab es eben vorher draußen.

    Ich finde eine kleine Wohnung kann durchaus auch mit großem Hund bewohnbar sein solange dieser ausreichend ausgelastet ist.
    Viele Menschen haben sogar eine Ganztagsbetreuung für ihren Vierbeiner somit sind Schäden an der Wohnung so gut wie ausgeschlossen. Passieren kann immer mal was aber dafür haftet doch die Tierhaftpflicht.

    Soviel ich weiß kann man doch gar nicht grundsätzlich Tierhaltung verbieten. Vögel/Hasen/Kaninchen sind doch von einem Tierhalteverbot ausgenommen.
    Natürlich ist es schöner wenn das Meerschwein einen Garten hat. Es kann aber auch drin artgerecht gehalten werden. Man kann z.b Käfige selbst bauen die drei bis vierstöckig sind.

    Und in den meisten Hochhäusern gibt es auch Fahrstühle somit ist das auch kein Problem für den Hund wenn er im obersten Stockwerk wohnt.

    Außerdem würde mich interessieren wie die artgerechte Haltung von Schlangen und Reptilien allgemein draußen aussieht bei dem schönen Deutschen Wetterbedingungen.


    Meine Hündin hat sich meines er achtens nach sehr wohl in der 2Zimmer Wohnung gefühlt. Wir hatten sowohl Main als auch den Wald praktisch vor der Tür trotz der kleinen wohnung hat es ihr an nichts gefehlt und ja ich würde es wieder so machen... leider gibt es aber auch die Vermieter die sich nicht mit einem gut erzogenen(evtl nachweislich BH Prüfungsschein), Tagesbetreutem Haftpflichtversichertem Hund zufrieden geben war ich wiederum sehr schade finde da es dann leider nicht einfach ist eine Wohnung zu finden und manche Menschen ihren Begleiter dadurch wiederum abgeben.
    milson and Marla2009 like this.

  2. #2
    jalu-jindo
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von MiraLady Beitrag anzeigen
    Ich finde es wirklich erschreckend wie viele HH ihre Wohnung nur an nicht HH bzw an sogar nur Tierlose Menschliche Geschöpfe vermieten würde. Ich würde jederzeit einem Hundehalter oder einen Katzenbesitzer einem tierlosen Mietinteressenten vorziehen, es müssen eben nur die Rahmenbedingungen stimmen und da bin ich ein großes bißchen "Pingel"

    Man kann durchaus in einer kleinen Wohnung mit Hund leben (ich hatte mit meiner Hündin 45qm wohnfläche) nun leben wir auf ca. 200qm Wohnfläche und ich bemerke keinen unterschied. Sie schläft überwiegend Beschäftigung gibt es hier zwar drin die gab es eben vorher draußen.

    Ich finde eine kleine Wohnung kann durchaus auch mit großem Hund bewohnbar sein solange dieser ausreichend ausgelastet ist.
    Viele Menschen haben sogar eine Ganztagsbetreuung für ihren Vierbeiner somit sind Schäden an der Wohnung so gut wie ausgeschlossen. Passieren kann immer mal was aber dafür haftet doch die Tierhaftpflicht.

    Soviel ich weiß kann man doch gar nicht grundsätzlich Tierhaltung verbieten. Vögel/Hasen/Kaninchen sind doch von einem Tierhalteverbot ausgenommen.
    Natürlich ist es schöner wenn das Meerschwein einen Garten hat. Es kann aber auch drin artgerecht gehalten werden.Und in den meisten Hochhäusern gibt es auch Fahrstühle somit ist das auch kein Problem für den Hund wenn er im obersten Stockwerk wohnt. Welche Größe soll denn dem Nager als artgerechte Haltung in einer kleinen Wohnung zur Verfügung stehen ?

    Außerdem würde mich interessieren wie die artgerechte Haltung von Schlangen und Reptilien allgemein draußen aussieht bei dem schönen Deutschen Wetterbedingungen. Schlangen und Reptilien gehören nicht in die Wohnung, sondern dahin, wo sie herkommen in die Sumpfgebiete bzw Regenwälder.


    Meine Hündin hat sich meines er achtens nach sehr wohl in der 2Zimmer Wohnung gefühlt. Wir hatten sowohl Main als auch den Wald praktisch vor der Tür trotz der kleinen wohnung hat es ihr an nichts gefehlt und ja ich würde es wieder so machen... leider gibt es aber auch die Vermieter die sich nicht mit einem gut erzogenen(evtl nachweislich BH Prüfungsschein), Tagesbetreutem Haftpflichtversichertem Hund zufrieden geben war ich wiederum sehr schade finde da es dann leider nicht einfach ist eine Wohnung zu finden und manche Menschen ihren Begleiter dadurch wiederum abgeben.
    Wenn ich eine Wohnung/Haus suche, dann wohl nicht von jetzt auf gleich. Also bemühe ich mich im Vorfeld eine Wohnung zu finden wohin ich mit meinem Hund einziehen kann.

    Hallo Julia, ich habe Dir mal meine Anmerkungen reingeschrieben.

  3. #3
    Mittendrinmensch Avatar von Juchhu
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ein schönes Thema.
    Perfekt geeignet, um die wahren Besserhalter erkennen zu können.

    Hundehalter, die als Vermieter grundsätzlich nicht oder nur nach ihren 'hohen' Beurteilungskriterien ihren Grundbesitz vermieten, sind wirklich die wahren Besserhalter. Stellt sich nur die Frage, ob sie bei einem Rollentausch als Mieter mit Hund in ihrer eigenen Wohnung/Haus ihren eigenen Vermieter-Kriterien gerecht werden würden.

    Großes Kino mit hohem Unterhaltungswert.

    In sofern bin ich meiner Vermieterin sehr dankbar,
    dass bei meiner erneuten Anfrage,
    ob die Hundehaltungserlaubnis nun auch auf Tashi bezieht,
    ein "Selbstverständlich, ich freue mich, dass Sie sich wieder einen Hund holen wollen!"
    erhalten habe.

    EDIT:

    Wer als Vermieter verständlicherweise Angst vor Schäden hat, fügt einen entsprechenden Passus in den Mietvertrag ein. Unsere damaligen Katzen hatten einen Schaden von über 2.000 Euro am Parkettboden angerichtet. Im Urlaub hatte der Katzensitter nicht die notwendige tägliche Sorgfalt beim Säubern der Katzentoiletten an den Tag gelegt. Ergebnis: Die Katzen haben auf den Teppich im Fernsehzimmer gepinkelt.
    Das haben wir leider erst bei unserer Rückkehr bemerkt. Der Ammoniak hatte aber bereits das Parkett verfärbt/beschädigt. Da es ein Allmählichkeitsschaden war, winkte die Privathaftpflicht ab. Repariert lassen, bezahlt, Mund abgewischt. Und den Katzensitter, der leider zur Verwandtschaft gehört, einen Kopf kürzer gemacht.
    Geändert von Juchhu (22.03.2013 um 13:35 Uhr) Grund: Zeitform korrigiert. Wir haben erst gefragt und dann angeschafft!-)))
    Wahrscheinlich fristet die Mehrheit der Hunde ein geistig und auch körperlich unterfordertes Dasein.
    Mach mehr mit und aus Deinem Hund.
    Und lass es zu, dass aus einem "Nur dabei"-Hund ein "Mittendrin"-Hund wird.

  4. #4
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von anando
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Juchhu Beitrag anzeigen
    ...

    EDIT:

    Wer als Vermieter verständlicherweise Angst vor Schäden hat, fügt einen entsprechenden Passus in den Mietvertrag ein. Unsere damaligen Katzen hatten einen Schaden von über 2.000 Euro am Parkettboden angerichtet. Im Urlaub hatte der Katzensitter nicht die notwendige tägliche Sorgfalt beim Säubern der Katzentoiletten an den Tag gelegt. Ergebnis: Die Katzen haben auf den Teppich im Fernsehzimmer gepinkelt.
    Das haben wir leider erst bei unserer Rückkehr bemerkt. Der Ammoniak hatte aber bereits das Parkett verfärbt/beschädigt. Da es ein Allmählichkeitsschaden war, winkte die Privathaftpflicht ab. Repariert lassen, bezahlt, Mund abgewischt. Und den Katzensitter, der leider zur Verwandtschaft gehört, einen Kopf kürzer gemacht.

    Da kannst Du soviele Zusatzklauseln in den Mietvertrag aufnehmen, wie Du willst.

    Wenn die Mieter kein Geld haben, kommen sie für Schäden nicht auf. Klagst Du die Begleichung der Schadenskosten ein, trägst Du das finanzielle Risiko und bleibst u. U. auch auf den Gerichts- und Anwaltskosten noch sitzen. Und die Mieter bekommen Prozesskostenbeihilfe...

    Du kannst vorab verlangen, dass die Mieter Haftpflichtversicherungen abschließen. Dann werden die Beiträge nicht bezahlt und die Versicherung kündigt.
    (Abgesehen davon: Eine Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden nicht, die über längere Zeiträume entstehen, beispielsweise zerkratzte Treppen.)


    Glaubs mir, alles schon erlebt, leider.

    Ich war selbst jahrelang Mieterin mit Hund und hatte in dieser Zeit nie Probleme, Wohnungen zu finden.
    Aber es gibt nun mal auch die andere Sorte Mieter, und man kann den Leuten nur vorn Kopp gucken. Das Risiko, dass man sich als Vermieter in den Leuten täuscht, ist immer da.
    Geändert von anando (22.03.2013 um 14:40 Uhr)
    Sei ein Mensch - liebe.
    Vermehre die Freiheit - begreife.
    Tu was Du willst, fürchte Dich nicht.
    Geh vorwärts - denke.
    Sei glücklich.
    Du wirst sterben - also lebe!

    Ivan Svitak

  5. #5
    Mittendrinmensch Avatar von Juchhu
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von anando Beitrag anzeigen
    Da kannst Du soviele Zusatzklauseln in den Mietvertrag aufnehmen, wie Du willst.

    Wenn die Mieter kein Geld haben, kommen sie für Schäden nicht auf. Klagst Du die Begleichung der Schadenskosten ein, trägst Du das finanzielle Risiko und bleibst u. U. auch auf den Gerichts- und Anwaltskosten noch sitzen. Und die Mieter bekommen Prozesskostenbeihilfe...

    Du kannst vorab verlangen, dass die Mieter Haftpflichtversicherungen abschließen. Dann werden die Beiträge nicht bezahlt und die Versicherung kündigt.
    (Abgesehen davon: Eine Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden nicht, die über längere Zeiträume entstehen, beispielsweise zerkratzte Treppen.)


    Glaubs mir, alles schon erlebt, leider.

    Ich war selbst jahrelang Mieterin mit Hund und hatte in dieser Zeit nie Probleme, Wohnungen zu finden.
    Aber es gibt nun mal auch die andere Sorte Mieter, und man kann den Leuten nur vorn Kopp gucken. Das Risiko, dass man sich als Vermieter in den Leuten täuscht, ist immer da.
    Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber bei Dir liegt wohl eine ungünstige Kombination von Lage Deiner Vermietobjekte und Auswahl Deiner Mieter vor. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Quote der "faulen" Mieter unter Hundehalter nicht schlechter ist als unter Nichthundehaltern.
    Wahrscheinlich fristet die Mehrheit der Hunde ein geistig und auch körperlich unterfordertes Dasein.
    Mach mehr mit und aus Deinem Hund.
    Und lass es zu, dass aus einem "Nur dabei"-Hund ein "Mittendrin"-Hund wird.

  6. #6
    Das ist so ein Kandidat Avatar von Penfold
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ihr solltet dem Thema jetzt langsam eine andere Überschrift verpassen
    ignorance is bliss

  7. #7
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von anando
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Juchhu Beitrag anzeigen
    ...bei Dir liegt wohl eine ungünstige Kombination von Lage Deiner Vermietobjekte und Auswahl Deiner Mieter vor. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Quote der "faulen" Mieter unter Hundehalter nicht schlechter ist als unter Nichthundehaltern.
    Nee Martin BesserVermieter, das liegt einfach an der Anzahl der Mieter, die ich mit den Jahren schon erleben durfte.
    Da kommen so allerlei Erfahrungen zusammen

    Was Deine Quote betrifft, hast Du selbstverständlich recht.
    Da es hier aber um hundehaltende Mieter geht, habe ich von hundehaltenden Mietern gesprochen.

    Sollte es mal irgendwann einen Fred zum Thema "nichthundehaltende Mieter" geben, kann ich auch dort gerne jede Menge Erfahrungen beisteuern. Ich freu`mich schon drauf
    Geändert von anando (22.03.2013 um 21:45 Uhr)
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    Geh vorwärts - denke.
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    Ivan Svitak

  8. #8
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Und Hunde gehören wieder in die Wildniss... aber es gibt eben Liebhaber sowohl von Hunden als auch von Reptilien und sicher auch Menschen die diese Artgerecht in einer kleinen wohnung halten können, dafür braucht man nicht mal ein Garten. (hier haben wir z.B einen Garten und eine Terasse und bis jetzt war sie ein mal 5s mit meiner Oma draußen.

    Meiner Meinung nach langt für 2 Meerschweinchen ein käfig (aus holz der ausgelegt ist mit wasserdichtem Material und Plexiglas in zwei bis dreistöckiger Form. Ich denkte 1x2/2,5 und das mal 3 ist finde ich ausreichend. Meine Meerschweinchen sind in einem kleinen im Geschäft gekauftem Käfig 7 Jahre alt geworden.(damals war ich 6 Jahre alt)


    Ich suche schon knapp 3 Monate nach einer neuen Wohnung nur leider ist es mit hund (wenn man kein wirklich Großes budge hat) nicht sehr leicht.

  9. #9
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    das ist nicht julia, barbara, das sieht man doch


    bischen ahnung von hunden hab ich ja mittlerweile, also würde ich wohl als vermieter gern auch den infrage kommenden hund sehen.

    ich habe bereits eine wohnung gesehen in der der hund, resultierend aus einer "unbehandelten" trennungsangst, den putz von der wand geholt und schränke zerlegt hat.

    bodenerneuerung etc hatten wir ja weiter oben auch schon.

    ich habe keine ahnung inwieweit die hunde-haftpflicht dafür aufkommt. mit der kaution kommt man da ganz sicher nicht weit.

    ist ein für und wieder, welches sicher von fall zu fall anders ausgehen kann...
    Martina

    mit Elainee, Kunjani und Tisha

  10. #10
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    Zitat Zitat von elainee Beitrag anzeigen
    das ist nicht julia, barbara, das sieht man doch
    wo sieht man das denn Bitte?...Ich sehe jedenfalls nichts.

  11. #11
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Christl
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Pssssssst, ich setze noch einen drauf: ich habe sogar schon als alleinerziehende Mutter mit Kind und Hund nach einer Wohnung gesucht. Was für ein Spass! Und da ich ländlich wohnen wollte, ich habe ja schließlich Hund, waren es oftmals Häuser in denen der Vermieter auch selbst wohnte. Hey, was für gruselige Gestalten da manchmal die Tür öffneten, aber Ansprüche haben, als wolle man eine Villa am Starnberger See mieten

    Aber nun ist alles gut (wink zu Heins rüber )

    HG
    Christl
    Bahari,
    no matter how far or where you may be
    I just close my eyes and you're in my dreams.
    And there you will be until we meet.

  12. #12
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    Avatar von chilli09
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    "Nacht um drei Uhr hat mein Nachbar bei mir geklingelt. Da ist mir doch vor lauter Schreck fast die Bohrmaschine aus der Hand gefallen!"

    das war der Grund, warum wir ein Haus gebaut haben. Nachbars Hunde störten uns schon damals nicht...
    "My dog is my castle"
    Heidi, mit Chilli *23.06.2009 und Leo, *02.04.2012

  13. #13
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Christl Beitrag anzeigen
    Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.
    HG
    Christl
    seh ich ähnlich und ich bin auch nicht stolz auf meine eigene einstellung. fakt ist jedoch, ich kenne zu viele menschen, die sich eine altersvorsorge mit einer immobilie aufbauen. ob dies dem grunde nach klug ist lassen wir offen, sie tun es.

    wenn diese vermieter dann erhelich geschädigt werden, weil der nette mieter seine hunde walten und der rechtsstaat ihn im stich lässt, dann verstehe ich die ablehnung. und guten gewissen kann ich eine vermietung an hundehalter nicht empfehlen.

    Zitat Zitat von Juchhu Beitrag anzeigen
    Ein schönes Thema.
    Perfekt geeignet, um die wahren Besserhalter erkennen zu können.

    Hundehalter, die als Vermieter grundsätzlich nicht oder nur nach ihren 'hohen' Beurteilungskriterien ihren Grundbesitz vermieten, sind wirklich die wahren Besserhalter. Stellt sich nur die Frage, ob sie bei einem Rollentausch als Mieter mit Hund in ihrer eigenen Wohnung/Haus ihren eigenen Vermieter-Kriterien gerecht werden würden.

    Großes Kino mit hohem Unterhaltungswert.

    In sofern bin ich meiner Vermieterin sehr dankbar,
    dass bei meiner erneuten Anfrage,
    ob die Hundehaltungserlaubnis nun auch auf Tashi bezieht,
    ein "Selbstverständlich, ich freue mich, dass Sie sich wieder einen Hund holen wollen!"
    erhalten habe.

    EDIT:

    Wer als Vermieter verständlicherweise Angst vor Schäden hat, fügt einen entsprechenden Passus in den Mietvertrag ein. Unsere damaligen Katzen hatten einen Schaden von über 2.000 Euro am Parkettboden angerichtet. Im Urlaub hatte der Katzensitter nicht die notwendige tägliche Sorgfalt beim Säubern der Katzentoiletten an den Tag gelegt. Ergebnis: Die Katzen haben auf den Teppich im Fernsehzimmer gepinkelt.
    Das haben wir leider erst bei unserer Rückkehr bemerkt. Der Ammoniak hatte aber bereits das Parkett verfärbt/beschädigt. Da es ein Allmählichkeitsschaden war, winkte die Privathaftpflicht ab. Repariert lassen, bezahlt, Mund abgewischt. Und den Katzensitter, der leider zur Verwandtschaft gehört, einen Kopf kürzer gemacht.
    martin, du hast völlig recht, ich danke meinen früheren vermietern auch. aber nicht jeder besserhalter ist so reich und erfolgreich wie du. den meisten tut es weh, wenn sie im schadensfall erkennen, dass die hundehlaterhaftplicht nicht bezahlt war oder eben nicht aufkommt, da aufgequollener boden wegen hundeurin nicht versichert ist. versichert ist auch nicht der schaden, enn andere mieter die miete mindern, weil es laut ird oder gar ausziehen, weil sie angst haben. und oft eben auch zu grund.

    dagegen hilft keine versicherung.

    pete
    cira und balou, es mag der tag kommen, an dem mir euer name keine tränen in die augen treibt. ich hoffe, er kommt nie.
    Duncan mein Freund, es war zu früh, viel zu früh. Du fehlst. Alina, ich vermisse Dich!

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