Ich bin selbst Vermieter und habe es so gehandhabt, dass ich in der Eigentumswohnung (2-Zimmer Whg in einem 7-Parteien Objekt) die Hundehaltung ausgeschlossen habe. Warum? Weil diese Wohnung in all den Jahren immer nur an Single-Vollzeit-Berufstätige vermietet war, weil sie keinen Zugang zum Garten hat, weil sie im OG lag. Das deckte sich nicht mit meinen Vorstellungen von artgerechter Haltung.

Das freistehende Haus, mit Hof und Garten, ist an Hundehalter vermietet worden, allerdings mit bestimmten Auflagen. Der Hund war bereits sehr alt und wir haben vereinbart, dass dieser Hund mit einziehen darf. Die Genehmigung für einen evtl. Nachfolger habe ich mir vorbehalten und hätte diese nicht gegeben, wenn die Tierhaltung nicht ok gewesen wäre oder wenn ich hätte feststellen müssen, dass Türen etc. leiden bzw. der Hof voller Haufen liegt. Es war alles in bester Ordnung und da der Hund jetzt gestorben ist, habe ich die Mieter angesprochen und ihnen die Erlaubnis erteilt. Allerdings wollen sie aus Altersgründen keinen Hund mehr halten.

Das BHG Urteil ist sicher kein Freischein und ein sauber formulierter Mietvertrag kann Hundehaltung nach wie vor ausschließen.