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Thema: Man kann es nicht oft genug sagen!

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  1. #1
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    Standard AW: Man kann es nicht oft genug sagen!

    Zitat Zitat von Ullrich Beitrag anzeigen
    Weißt Du denn auch, wie man ab besten vorgeht? Ich n(d)ämlich nicht!!
    Es beginnt damit festzustellen, was satzungsmäßig geändert werden soll.
    Das heißt im Klartext, die "Revolutionäre" sollten die entsprechenden Punkte mal besprechen und schriftlich fixieren.
    Dann müssen die entsprechenden Anträge eingereicht werden, über die in der Vollversammlung abgstimmt werden sollen. Meistens geht 6 Wochen vor Vollversammlung eine Einladung resp. Agenda an die Mitglieder. Die Anträge sollten da schon vorbereitet sein.
    Und dann - das allerwichtigste - sollten diejenigen, die die Änderung bewirken möchte, zahlenmäßig in der Überzahl sein, oder aber über ein gehöriges Maß an Überzeugungskraft verfügen.

    Den zeitlichen Ablauf unbedingt einhalten. Anträge zur Vollversammlung müssen innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden.

    Das bedeutet, um die Änderungen durchzusetzen muss schon im Hintergrund - oder Untergrund? - kräftig vorbereitet werden. Es nutzt nichts, wenn immer nur die Verschlimmbesserer und Vereinsmeier die Versammlungen dominieren und die, die tatsächlich etwas bewirken wollen, vor lauter Frust immer wieder den Kopf einziehen. Die Werbetrommel muss jetzt schon kräftig rühren - innerhalb des Vereins! Die meisten sind doch häufig nur zu faul, in Vieraugengesprächen stellt sich dann aber oft raus, dass sie genauso unzufrieden sind und lediglich angeschubst werden müssen.

    Viele Grüße und viel Glück
    Geändert von Lausefix (09.04.2013 um 18:59 Uhr)

  2. #2
    Ra-Käthe-n Halter Avatar von seni81371
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    Standard AW: Man kann es nicht oft genug sagen!

    Zitat Zitat von Chouchou Beitrag anzeigen
    Es beginnt damit festzustellen, was satzungsmäßig geändert werden soll.
    Das heißt im Klartext, die "Revolutionäre" sollten die entsprechenden Punkte mal besprechen und schriftlich fixieren.
    Dann müssen die entsprechenden Anträge eingereicht werden, über die in der Vollversammlung abgstimmt werden sollen. Meistens geht 6 Wochen vor Vollversammlung eine Einladung resp. Agenda an die Mitglieder. Die Anträge sollten da schon vorbereitet sein.
    Und dann - das allerwichtigste - sollten diejenigen, die die Änderung bewirken möchte, zahlenmäßig in der Überzahl sein, oder aber über ein gehöriges Maß an Überzeugungskraft verfügen.

    Den zeitlichen Ablauf unbedingt einhalten. Anträge zur Vollversammlung müssen innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden.

    Das bedeutet, um die Änderungen durchzusetzen muss schon im Hintergrund - oder Untergrund? - kräftig vorbereitet werden. Es nutzt nichts, wenn immer nur die Verschlimmbesserer und Vereinsmeier die Versammlungen dominieren und die, die tatsächlich etwas bewirken wollen, vor lauter Frust immer wieder den Kopf einziehen. Die Werbetrommel muss jetzt schon kräftig rühren - innerhalb des Vereins! Die meisten sind doch häufig nur zu faul, in Vieraugengesprächen stellt sich dann aber oft raus, dass sie genauso unzufrieden sind und lediglich angeschubst werden müssen.

    Viele Grüße und viel Glück
    Danke!
    Und Glück braucht man bei solch Vorhaben auch ganz sicher...
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  3. #3
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Ullrich
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    Standard AW: Man kann es nicht oft genug sagen!

    Zitat Zitat von Chouchou Beitrag anzeigen
    Und dann - das allerwichtigste - sollten diejenigen, die die Änderung bewirken möchte, zahlenmäßig in der Überzahl sein, oder aber über ein gehöriges Maß an Überzeugungskraft verfügen.

    Viele Grüße und viel Glück
    Und damit haben wir den schwersten Teil der Unternehmung!!!! So weit ich mich erinnern kann, benötigt man für eine Satzungsänderung eine 2/3-Mehrheit. Nächstes Jahr müßten Vorstandswahlen sein, auf die könnten wir uns ein Jahr lang vorbereiten. Kann man da nicht eine geschlossene Seite aufmachen, auf der man in Ruhe und ohne daß die andere Fraktion vorgewarnt wird, diskutieren und beraten kann??
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  4. #4
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    Standard AW: Man kann es nicht oft genug sagen!

    Zitat Zitat von Ullrich Beitrag anzeigen
    Und damit haben wir den schwersten Teil der Unternehmung!!!! So weit ich mich erinnern kann, benötigt man für eine Satzungsänderung eine 2/3-Mehrheit. Nächstes Jahr müßten Vorstandswahlen sein, auf die könnten wir uns ein Jahr lang vorbereiten. Kann man da nicht eine geschlossene Seite aufmachen, auf der man in Ruhe und ohne daß die andere Fraktion vorgewarnt wird, diskutieren und beraten kann??
    Ich mach es mal stichpunktartig:
    e-Mailverteiler anlegen, Treffen organisieren, ein zwei Tage Klausur, Reformen fixieren, für die bevorstehende Vorstandswahl Kandidat betimmen, Mitstreiter ins Boot holen, Moderator bestimmen, Reformen zur Diskussion stellen, unter Beachtung der Fristen als Antrag formulieren und beim aktuellen Vorstand einreichen.

    Sollten Satzungsänderungen erforderlich sein, ganz wichtig:
    geplante Satzungsänderungen müssen in der Einladung an alle Mitglieder angekündigt werden.
    Satzungsänderungen (sofern nicht der Zweck des Vereins betroffen ist) benötigen eine 3/4 Mehrheit der abstimmungsberechtigten (ordentlichen?), anwesenden Mitglieder

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