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Thema: Man kann es nicht oft genug sagen!

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  1. #1
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Ullrich
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    Standard AW: Man kann es nicht oft genug sagen!

    Zitat Zitat von Chouchou Beitrag anzeigen
    Und dann - das allerwichtigste - sollten diejenigen, die die Änderung bewirken möchte, zahlenmäßig in der Überzahl sein, oder aber über ein gehöriges Maß an Überzeugungskraft verfügen.

    Viele Grüße und viel Glück
    Und damit haben wir den schwersten Teil der Unternehmung!!!! So weit ich mich erinnern kann, benötigt man für eine Satzungsänderung eine 2/3-Mehrheit. Nächstes Jahr müßten Vorstandswahlen sein, auf die könnten wir uns ein Jahr lang vorbereiten. Kann man da nicht eine geschlossene Seite aufmachen, auf der man in Ruhe und ohne daß die andere Fraktion vorgewarnt wird, diskutieren und beraten kann??
    Steph821, seni81371 and Adesimbo like this.
    Ein Pferd ohne Reiter bleibt ein Pferd, aber ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch

  2. #2
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    Standard AW: Man kann es nicht oft genug sagen!

    Zitat Zitat von Ullrich Beitrag anzeigen
    Und damit haben wir den schwersten Teil der Unternehmung!!!! So weit ich mich erinnern kann, benötigt man für eine Satzungsänderung eine 2/3-Mehrheit. Nächstes Jahr müßten Vorstandswahlen sein, auf die könnten wir uns ein Jahr lang vorbereiten. Kann man da nicht eine geschlossene Seite aufmachen, auf der man in Ruhe und ohne daß die andere Fraktion vorgewarnt wird, diskutieren und beraten kann??
    Ich mach es mal stichpunktartig:
    e-Mailverteiler anlegen, Treffen organisieren, ein zwei Tage Klausur, Reformen fixieren, für die bevorstehende Vorstandswahl Kandidat betimmen, Mitstreiter ins Boot holen, Moderator bestimmen, Reformen zur Diskussion stellen, unter Beachtung der Fristen als Antrag formulieren und beim aktuellen Vorstand einreichen.

    Sollten Satzungsänderungen erforderlich sein, ganz wichtig:
    geplante Satzungsänderungen müssen in der Einladung an alle Mitglieder angekündigt werden.
    Satzungsänderungen (sofern nicht der Zweck des Vereins betroffen ist) benötigen eine 3/4 Mehrheit der abstimmungsberechtigten (ordentlichen?), anwesenden Mitglieder

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