klare Regelung:
4.1 Eigentum
Als Züchter eines Hundes gilt der Eigentümer der Hündin zur Zeit ihrer Belegung. Der Eigentümer
muss gleichzeitig auch der Besitzer sein. Mietzuchtverhältnisse sind nicht zulässig, ebenso
Zuchtabtretungen.

Quelle: Zuchtordnung RRCD e.V.