Hallo Sylvia,

es ist auch wichtig wie lange es her ist, dass du deinen letzten großen Hund hattest. Sind es mehr als 3 Jahre, musst du einen Sachkundenachweis ablegen wo, sagt dir dein Ordnungsamt, der Hund muss beim Amt angemeldet werden, nicht nur bei der Steuerstelle, und Haftpflichtversichert sein ( eigtl. eh selbstverständlich). In NRW ist ein RR ein sogenannter 20/40er Hund, schwerer als 20 kg und größer als 40 cm Schulterhöhe, damit gehört er zu Anlage 3 der Landeshundeverordnung. Eine ähnliche gilt auch, wenn du mit Hund nach Berlin/Brandenburg fährst.
In der Bahn müssen mittlerweile und gerechterweise ALLE Hunde, die nicht in einer Tasche sitzen Maulkorb tragen, Leine sowieso. In Düsseldoof gibt es eine Strassensatzung, die den RR als Kampfhund listet, ich denke aber, Wissendere korrigieren mich bitte, dass man dort argumentieren kann, dass Kommunalrecht Landesrecht nicht brechen darf. Steuerlich darf im Übrigen jede Kommune auch Nachbars Pekinesen als Kampfhund besteuern. Was den Leinenzwang angeht,
erfrage die Dortmunde Straßensatzung bitte bei der Stadt. Ich weiss nicht ob die Anleinpflicht nur für Listies gilt oder nicht. Im Wald, ausserhalb zusammenhängender Wohnbebauung etc. dürfen 20/40er rennen wie immer, ABER nicht hetzen, jagen oder beißen ;)