Hi,

an diesem Info Chaos, sind meines Erachtens oftmals schlecht recherchierte oder nur oberflächliche Artikel schuld.

Ein generelle Anleingebot stand im Entwurf der jetzigen LHVO NRW drin, wurde aber schnell noch vor den Bundestagswahlen entfernt.
Für die sog. 40/20er gilt wie bereits genannt, Ableinen nur ausserhalb von Bebauung erlaubt.
Es kann aber eine städtische Regelung geben, daß innerhalb des Stadtbezirkes generelle Anleinpflicht besteht.
Fakt ist, von der rechtlichen Seite her, hast Du falsche Infos gehabt.

Schade, daß Dir der Kragen geplatzt ist, ein Dialog ist eigentlich immer besser, bei dem man vor allem mal nachfragen kann, warum die Nachbarn so reagieren. Ist es Angst, Pochen auf Recht, Abneigung gegen Hunde, Unwissenheit über Hunde...

Ich würde versuchen, ihr von meinem Hund zu erzählen, nicht nach dem Motto, der-tut-nix, sondern über die Erziehung, wie er mit meinem Kind ist etc.

Nur, wenn Angst im Spiel ist, dann kann man besser pro-aktiv reagieren, z.B. indem man selbst schon von weiten ruft "Keine Angst, der Hund ist angeleint."

Oder jetzt, indem Du Deinen Ärger runterschluckst hingehst und sagst:
"Sorry, ich war da wirklich falsch informiert"

Mir fällt es auch immer schwer, warum es Menschen gibt, die einfach nicht so eine Beziehung zu Tieren haben, aber sie müssen ja nicht meine Freunde werden .

Da hilt nur Zähne zusammenbeissen und durch
Viele Grüsse
Elke