wenn es ein eingetragener züchter ist und er einen mehr oder weniger verantwortungsvoller züchter ist, dann gehört er informiert. das wird dann auch in dem kaufvertrag stehen. ob er den hund zurückhaben will oder nicht. wie dann vorgegangen wird muss zwischen dem tierheim und dem züchter geklärt werden...
und was haben die vermutlich für andere probleme in ungarn ?


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