Das Chippen ist bereits Pflicht:

Die bundesweite "Chip-Pflicht" für Hunde

Die Änderung des bestehenden Tierschutzgesetzes § 24 /Abs. 3 regelt das elektronische Kennzeichnen von Hunden neu:
Welpen, die nach dem 30. Juni 2008 geboren werden, müssen spätestens bis zum 3. Lebensmonat gechippt und in eine Datenbank eingetragen werden.
Noch nicht gechippte erwachsene Hunde müssen bis spätestens 31. Dezember 2009 elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein.


Quelle:Chippflicht ab Juni 2008 - HausTierSuche.at - Private Tierschutzinitiative