Zitat Zitat von Divus07 Beitrag anzeigen
Das Chippen ist bereits Pflicht:

Die bundesweite "Chip-Pflicht" für Hunde

Die Änderung des bestehenden Tierschutzgesetzes § 24 /Abs. 3 regelt das elektronische Kennzeichnen von Hunden neu:
Welpen, die nach dem 30. Juni 2008 geboren werden, müssen spätestens bis zum 3. Lebensmonat gechippt und in eine Datenbank eingetragen werden.
Noch nicht gechippte erwachsene Hunde müssen bis spätestens 31. Dezember 2009 elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein.


Quelle:Chippflicht ab Juni 2008 - HausTierSuche.at - Private Tierschutzinitiative
DAFÜR wär ich definitiv auch, diese Formulierung stammt allerdings tatsächlich aus Österreich und wie ich von Bekannten erfuhr, funktioniert es bisher alles andere als reibungslos. Das mit der Registrierung klappt wohl nicht so recht und einer schiebts auf den anderen, wie immer also. Anscheinend kann man sich auch nicht auf EIN Register einigen, sondern es gibt mindestens 3, die wohl auch nicht miteinander vernetzt sind ...