Zitat Zitat von dissens Beitrag anzeigen
Das entnimmst Du bitte WELCHEM Teil des TSchG?
Doch nicht etwa dem, in dem die Kastration/Unfruchtbarmachung explizit vom Amputationsverbot ausgenommen ist?
Ich weiß, der zweite Satz im § 1 wird immer gerne überlesen.

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
[Quelle: TierSchG - Einzelnorm ]