Tja, dass hängt immer von dem Kollegen ab den man erreicht.
Was die Schadensregulierung betrifft hat die Polizei die Aufgabe, den Personalienaustausch zu gewährleisten. Mehr erstmal nicht.
Das ist vergleichbar mit Verkehrsunfällen, wo die Polizei (in S-H) keine Unfallanzeige mehr schreiben darf und nur die Personalien austauscht. Das sind rein zivilrechtliche Geschichten, aus denen wir die Finger lassen. Mein Dozent sagte immer " Hände weg vom BGB - das kann nur in die Hose gehen!"
Das Nächste wäre dann vielleicht ein Verstoß gegen diese neue Hundeverordung. Ist aber eher eine Sache für das Ordnungsamt, da es sich um Gefahrenabwehr handelt und in einem solchen Fall keine Eilsache mehr ist. Das OA ist als erste Behörde für die Gefahrenabwehr zuständig und die Polizei immer dann, wenn das OA nicht da ist, z.B. nachts oder am Wochenende. Weiter scheitert es bei der Polizei an den Möglichkeiten etwas zu machen. Hier in Kiel KÖNNTE es vielleicht gehen, den Hund in Verwahrung zu nehmen und am nächsten Tag an das OA zu übergeben, aber da ich hier nicht arbeite fehlen mir da die Informationen. In solchen Fällen kann man sagen, dass man entweder erstmal "nichts" tut und unverzüglich das OA informiert (in Form eines Berichtes) oder die Gefahr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beseitigt. Letzters sollte dabei immer ein Ausnahme sein.
Was ich damit sagen wollte:
Um die zivilrechtlichen Angelegenheiten zu klären sprich den Schadensausgleich, kann man die Polizei rufen wenn die Person die Personalien nicht herausgeben will, da kann sich die Polizei auch nicht vor drücken. Um gefahrenabwehrend etwas machen zu lassen ist das OA zuständig und der Gang zum OA bleibt einem nicht erspart.
Ich handhabe das immer so, dass ich in solchen Fällen einen 3-zeiler schreibe mit den Personalien und ihn an das OA gebe. So kann ich später sagen ich habe es mit geteilt und "die" haben es gewußt, falls mal doch etwas passiert.


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