Hallo habe zu Warnschildern soeben folgendes entdeckt:
Verbraucher & Service Hundebesitzer haftet trotz eines Warnschilds am Gartenzaun
Mittwoch 29. November 2006, 11:30 Uhr
Wiesbaden (AP) Trotz eines Schildes am Gartenzaun mit der Aufschrift «Warnung vor dem Hund» kann der Hundebesitzer im Fall eines Falles haftbar gemacht werden. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin. Ein Schild allein reiche als Absicherung nicht aus. Das Grundstück müsse so gesichert sein, dass es niemand betreten könne. «Ein freilaufender Hund stellt eine Gefährdung dar, vor der andere geschützt werden müssen», erklären die Experten. Selbst ein Gartentor, das sich von außen nur durch Übergreifen öffnen lasse, gelte nicht als ausreichend. Unerheblich sei auch, ob eine Person das Grundstück auf Einladung des Hundebesitzers betrete oder unerlaubt. Selbst wenn beispielsweise spielende Kinder über den Zaun klettern sollten, sei der Hundebesitzer noch in der Pflicht. Wird der Eindringling dann gebissen, kann den Experten zufolge der Schadenersatz allerdings gekürzt werden.
Das zum Thema Recht haben und Recht bekommen........
LG Karsten


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