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  1. #1
    Mein Leben ist Verzicht.. Avatar von Karsten N.
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    Standard AW: Nächtliches Anzeigen....Wie geht Ihr damit um?

    Hallo habe zu Warnschildern soeben folgendes entdeckt:


    Verbraucher & Service Hundebesitzer haftet trotz eines Warnschilds am Gartenzaun

    Mittwoch 29. November 2006, 11:30 Uhr

    Wiesbaden (AP) Trotz eines Schildes am Gartenzaun mit der Aufschrift «Warnung vor dem Hund» kann der Hundebesitzer im Fall eines Falles haftbar gemacht werden. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin. Ein Schild allein reiche als Absicherung nicht aus. Das Grundstück müsse so gesichert sein, dass es niemand betreten könne. «Ein freilaufender Hund stellt eine Gefährdung dar, vor der andere geschützt werden müssen», erklären die Experten. Selbst ein Gartentor, das sich von außen nur durch Übergreifen öffnen lasse, gelte nicht als ausreichend. Unerheblich sei auch, ob eine Person das Grundstück auf Einladung des Hundebesitzers betrete oder unerlaubt. Selbst wenn beispielsweise spielende Kinder über den Zaun klettern sollten, sei der Hundebesitzer noch in der Pflicht. Wird der Eindringling dann gebissen, kann den Experten zufolge der Schadenersatz allerdings gekürzt werden.

    Das zum Thema Recht haben und Recht bekommen........

    LG Karsten
    Hunde sind sprichwörtlich:
    z.B. Ein Hund wäscht den anderen oder: Morgenhund hat Gold im Mund oder: Der Glückliche schlägt keine Hunde oder aber: Ich sei, gewährt mir die Bitte, bei euren Hunden der Dritte... (Loriot)

  2. #2
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Trollmama
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    Standard AW: Nächtliches Anzeigen....Wie geht Ihr damit um?

    Zitat Zitat von Karsten N. Beitrag anzeigen
    Verbraucher & Service Hundebesitzer haftet trotz eines Warnschilds am Gartenzaun
    Hallo Karsten!
    Ich kenne diese 'Rechtsprechung' seit längerem und kann darüber nur noch den Kopf schütteln.
    Man beachte die Unsinnigkeit dieses Urteils: Wenn ich ein Grundstück so sicher machen soll, daß es von keinem Unbefugten betreten werden kann, dann brauche ich keinen (Wach)-Hund, da ohnehin kein Fremder draufkommt.
    Nur - wie kann man ein Grundstück absolut sicher machen? Ab einer gewissen Höhe des Zauns hat die Gemeinde etwas dagegen. Ist er niedriger, kommt ein potentieller Einbrecher rein.
    Vor kurzem habe ich in einem anderem Forum gelesen, daß ein Einbrecher in ein Haus eingestiegen ist, der Besitzer war nicht zu Hause, dafür aber sein Hund. Der Hund hat den Einbrecher gestellt und ca. 2 Std. lang festgehalten. Daraufhin hat der Einbrecher den Hundehalter verklagt (Nötigung, Verstoß gegen das GG, usw.) und jetzt rate mal, wer Recht bekommen hat? Natürlich der Einbrecher!
    Als Hundebesitzer darf Dein Hund Dich heutzutage nicht mehr beschützen. Nein, man muß sich im Beisein des Hundes umbringen lassen, damit man nicht zivil- und strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wird....
    Viele Grüße
    Trollmama
    Für die Welt bist Du irgendjemand.
    Aber für irgendjemand bist Du die ganze Welt!

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