Zitat Zitat von Karsten N. Beitrag anzeigen
Verbraucher & Service Hundebesitzer haftet trotz eines Warnschilds am Gartenzaun
Hallo Karsten!
Ich kenne diese 'Rechtsprechung' seit längerem und kann darüber nur noch den Kopf schütteln.
Man beachte die Unsinnigkeit dieses Urteils: Wenn ich ein Grundstück so sicher machen soll, daß es von keinem Unbefugten betreten werden kann, dann brauche ich keinen (Wach)-Hund, da ohnehin kein Fremder draufkommt.
Nur - wie kann man ein Grundstück absolut sicher machen? Ab einer gewissen Höhe des Zauns hat die Gemeinde etwas dagegen. Ist er niedriger, kommt ein potentieller Einbrecher rein.
Vor kurzem habe ich in einem anderem Forum gelesen, daß ein Einbrecher in ein Haus eingestiegen ist, der Besitzer war nicht zu Hause, dafür aber sein Hund. Der Hund hat den Einbrecher gestellt und ca. 2 Std. lang festgehalten. Daraufhin hat der Einbrecher den Hundehalter verklagt (Nötigung, Verstoß gegen das GG, usw.) und jetzt rate mal, wer Recht bekommen hat? Natürlich der Einbrecher!
Als Hundebesitzer darf Dein Hund Dich heutzutage nicht mehr beschützen. Nein, man muß sich im Beisein des Hundes umbringen lassen, damit man nicht zivil- und strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wird....
Viele Grüße
Trollmama