Hallo Dafina,
alles Falsch!
Ich als Hundehalter bin derjenige, der auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eingerichtet sein muss. Und wenn ich lese, dass ich mich auf einem fremden Grundstück mit geöffnetem Zugangstor befinde, dann habe ich mich auf alles einzurichten!!! Ein Vermieter, der täglich zu seinen Bienen geht, muss nicht mit fremden Hunden auf diesem Grundstück rechnen. Wenn er vielleicht noch einen sozialverträglichen Hund mit sich führt, worum soll er sich sorgen? Und übrigens ist es nicht an den Haaren herbeigezogen, wenn ich ein kleines Kind ins Spiel bringe......Wenn ich Hundehalter bin, hat so etwas immer mit dem Thema zu tun.......Und als RR Besitzer bekomme ich nicht gleich eine Freifahrtkarte ausgehändigt, die mir alle Rechte ohne Rücksicht auf andere zusichert.......
LG Karsten


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