Ergebnis 1 bis 25 von 38

Thema: Kinder und RR

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Schnurzelpurpserin Avatar von dissens
    Registriert seit
    04.01.2006
    Ort
    Hunsrück
    Alter
    60
    Beiträge
    10.011

    Standard AW: Kinder und RR

    Anke,
    lies Dir auch die in Deiner Gemeinde geltende Gefahrenabwehrverordnung durch.
    Hier bei uns ist darin spezifiziert, dass Hunde innerorts nur von "geeigneten Führern" zu führen seien, bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 5.000.

    Und im Falle eines Falles ist ein 12jähriges Mädchen eher weniger geeignet.

    Simple Anzeige genügt da wohl...

    LG
    Tina
    Ignorance is not a virtue! (Barack Hussein Obama II)

  2. #2
    Webhamster Avatar von Webmaster
    Registriert seit
    28.12.2000
    Ort
    Leutersdorf
    Beiträge
    2.599

    Standard AW: Kinder und RR

    Zitat Zitat von dissens Beitrag anzeigen
    Anke,
    lies Dir auch die in Deiner Gemeinde geltende Gefahrenabwehrverordnung durch.
    Hier bei uns ist darin spezifiziert, dass Hunde innerorts nur von "geeigneten Führern" zu führen seien, bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 5.000.

    Und im Falle eines Falles ist ein 12jähriges Mädchen eher weniger geeignet.

    Simple Anzeige genügt da wohl...

    LG
    Tina
    danke tina,
    leider wissen viele gar nicht, was in den satzungen und verordnungen ihrer gemeinden steht.
    bei uns zum beispiel findet sich ein entsprechender passus in der polizeiverordnung:

    "Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür
    geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist."
    Vielleicht stünde es besser um die Welt, wenn die Menschen Maulkörbe und die Hunde Gesetze bekämen.
    George Bernard Shaw (1856 - 1950)

  3. #3
    sarasabine
    Gast

    Standard AW: Kinder und RR

    "Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür
    geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist."[/quote]


    Hallo,

    obiger Text zitiert ja quasi schon die LHV (Landeshundeverordnung) wonach man zum Halten/Führen eines Hundes der mehr als 20 kg wiegt oder höher als 40 cm Stockmass hat einen so genannten Sachkundenachweis benötigt, weiter muss man mind. 18 Jahre alt sein!

    Abgesehen davon, dass dieser Sachkundenachweis nur die Theorie inne hat, können nicht wirklich schöne Sachen für Hunde und Kinder passieren, die bei Anwesenheit eines Sachkundigen zu vermeiden wären.

    Hier hat eine Bordeaux-Doggen-Mischlingshünding einen kleinen Dackel "auseinander genommen" an dessen Leinenende ein 9-jähriger war...
    Die Halterin des Bordeaux-Doggen-Mischlings meinte nur, dass das nicht passiert wäre - und jetzt kommts WENN DER JUNGE EINEN ANDEREN WEG GEGANGEN WÄRE!

    Details brauche ich - glaube ich jedenfalls - nicht mehr näher zu erläutern...

    LG Sabine

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Kleine Kinder, kleine Sorgen - große Kinder....
    Von das Nelchen im Forum Cafeteria
    Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 01.04.2013, 20:32
  2. Frage: RR und Kinder
    Von Patri im Forum Allgemeine Themen zum RR
    Antworten: 138
    Letzter Beitrag: 30.12.2010, 11:40
  3. Kinder
    Von himmelstein im Forum Erziehung
    Antworten: 98
    Letzter Beitrag: 14.07.2003, 18:43
  4. Kinder und RR
    Von Barbara.Opp im Forum Erziehung
    Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 07.11.2002, 08:28
  5. RR und Kinder
    Von Anja Jaroszek im Forum Erziehung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 08.10.2001, 18:56

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •