"Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür
geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist."[/quote]


Hallo,

obiger Text zitiert ja quasi schon die LHV (Landeshundeverordnung) wonach man zum Halten/Führen eines Hundes der mehr als 20 kg wiegt oder höher als 40 cm Stockmass hat einen so genannten Sachkundenachweis benötigt, weiter muss man mind. 18 Jahre alt sein!

Abgesehen davon, dass dieser Sachkundenachweis nur die Theorie inne hat, können nicht wirklich schöne Sachen für Hunde und Kinder passieren, die bei Anwesenheit eines Sachkundigen zu vermeiden wären.

Hier hat eine Bordeaux-Doggen-Mischlingshünding einen kleinen Dackel "auseinander genommen" an dessen Leinenende ein 9-jähriger war...
Die Halterin des Bordeaux-Doggen-Mischlings meinte nur, dass das nicht passiert wäre - und jetzt kommts WENN DER JUNGE EINEN ANDEREN WEG GEGANGEN WÄRE!

Details brauche ich - glaube ich jedenfalls - nicht mehr näher zu erläutern...

LG Sabine